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Stillen während der Arbeitszeit

Nadine Scheiner
04 Sep 2018
3 min.
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Wollt ihr nach der Geburt bald wieder arbeiten? Dann ist eine gute Organisation gefragt. Dies gilt nicht nur für die Baby-Betreuung, sondern auch für das Stillen. Es ist gesund und empfehlenswert, euer Baby über einen gewissen Zeitraum hinweg zu stillen. Deshalb lohnt es sich, etwas Zeit und Mühe in das Still-Management zu investieren. Vielleicht überlegt ihr auch, ob euer Arbeitgeber überhaupt mit regelmäßigen Stillpausen einverstanden wäre, oder ob es für euch in diesem Fall berufliche Schwierigkeiten geben könnte. Hier könnt ihr bereits beruhigt sein: Gesetzlich ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, einer jungen Mutter entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.

Stillen Arbeitszeit
Von Anton Korobkov - Shutterstock

Was sagt der Gesetzgeber?

Rechtliche Regelungen zum Schutz junger Mütter und ihrer Babys findet ihr im Mutterschutzgesetz. Hier finden sich Bestimmungen, die das Stillen in Bezug auf die Berufstätigkeit der Frau regeln. Darüber hinaus existieren diverse Gerichtsurteile, die festlegen, welche Rechte (aber auch Pflichten) eine stillende Mutter hat.

Wie genau sieht der Rechtsanspruch aus?

Ihr habt auf jeden Fall einen rechtlichen Anspruch auf Stillpausen. Dieser ist genau festgelegt. Ihr dürft mindestens zweimal am Tag eine halbe Stunde stillen. Eine Alternative ist eine Stunde einmal am Tag. Noch etwas anders ist es, wenn ihr länger als acht Stunden am Stück arbeitet. In diesem Fall habt ihr auch mehr Zeit zum Stillen. Hier sind es mindestens zwei Pausen von jeweils einer Dreiviertelstunde (45 Minuten) oder auch eine einzige Pause am Stück von mindestens 90 Minuten.

Die Zusammenfassung von mehreren kürzeren Pausen in eine einzige größere ist für solche Fälle gedacht, in denen ihr euren Arbeitsplatz nicht in der Nähe eures Stillplatzes habt. Hier soll euch die Möglichkeit gegeben werden, in Ruhe zu eurem Baby zu fahren und euch Zeit zum Stillen zu nehmen. Natürlich ist auch das Abpumpen von Milch von diesem Zeitraum erfasst, da es auch im weiteren Sinne zum Stillen gehört. Beachtet, dass es sich bei diesen Vorschriften um Minimalzeiten handelt. Vielleicht habt ihr das Glück, einen großzügigen Arbeitgeber zu haben, der euch noch mehr Zeit gewährt.

Gibt es weitere Bestimmungen zum Thema „Stillen“?

Es gibt weitere Bestimmungen im Mutterschutzgesetz, die sich auf die allgemeine Gesundheit der Frau (und damit auch ihre Möglichkeit zum Stillen) beziehen. Zum Beispiel ist festgelegt, dass es nicht erlaubt ist, die Frau für körperlich schwere Arbeit einzuteilen. Außerdem ist es Pflicht des Arbeitgebers, sie vor Strahlen und gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen. So wird unter anderem auch verhindert, dass sich entsprechende Stoffe in der Muttermilch anlagern. Selbst wenn euer Job es sonst mit sich bringt, in entsprechenden Bereichen tätig zu sein, könnt ihr mit gesetzlicher Rückendeckung solche Arbeiten verweigern.

Euer Arbeitgeber ist verpflichtet, euch einen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem ihr ruhig und ungestört stillen könnt. Außerdem darf er die vorgeschrieben Stillpausen nicht anderweitig anrechnen. Die Pausen gehören mit zur Arbeitszeit und ihr habt einen entsprechenden Anspruch auf das vereinbarte Gehalt.

Weiterhin habt ihr das Recht, Arbeit zu verweigern, die am Wochenende oder in der Nacht stattfinden soll. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ihr einen Beruf habt, in dem Nacht- oder Wochenendschichten ganz normal sind. Das ist zum Beispiel bei Krankenschwestern oder Ärztinnen der Fall.

Wie kann ich es meinem Arbeitgeber schonend beibringen?

Grundsätzlich ist es eine gute Idee, freundschaftlich mit dem Arbeitgeber umzugehen. Ihr seid zwar auf der rechtlich sicheren Seite. Dennoch ist es immer sinnvoll, auf ein gutes Betriebsklima hinzuarbeiten. Immer empfehlenswert ist es, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, damit er geeignete Maßnahmen ergreifen kann (zum Beispiel die Einrichtung eines Stillraums oder die Einteilung von Arbeit). Versucht, ihn auf Vorteile hinzuweisen, die sich ergeben, wenn er euch entgegenkommt. Vielleicht kann er euch zum Beispiel darin unterstützen, eine gut gelegene Betreuungsmöglichkeit für euer Kind zu finden, die euch unkompliziertes Stillen ermöglicht.

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