moms.de

Künstliche Befruchtung Kosten – was übernimmt die Krankenkasse?

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner 05.05.2026 Lesezeit 8 Min.
Künstliche Befruchtung Kosten – was übernimmt die Krankenkasse?

Auf einen Blick

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen 50% der Kosten für bis zu 3 IVF/ICSI-Zyklen – aber nur für verheiratete Paare
  • Pro Behandlungszyklus musst Du mit 2.800-3.300 Euro rechnen, plus etwa 900 Euro für hormonelle Vorbehandlung
  • Unverheiratete Paare zahlen alles selbst, können aber Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen

Der Kinderwunsch ist da, aber auf natürlichem Weg klappt es einfach nicht – viele Paare kennen diesen Schmerz. Eine künstliche Befruchtung kann der Weg zum Wunschkind sein, doch die Kosten sind hoch. Wir zeigen Dir, welche Unterstützung Du von Deiner Krankenkasse erwarten kannst und worauf Du achten musst.

💰 Was kostet eine künstliche Befruchtung?

Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind erheblich. Als Selbstzahlerin musst Du mit 2.800 bis 3.300 Euro pro Behandlungszyklus rechnen. Dazu kommen weitere Ausgaben für Medikamente und Untersuchungen. Die hormonelle Vorbehandlung schlägt zusätzlich mit etwa 900 Euro zu Buche.

In der Regel übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten – allerdings nur, wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst. Eine vollständige Kostenübernahme zu 100 Prozent ist sehr selten.

Achtung: Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bekommst Du keinen Zuschuss und musst die gesamten Kosten selbst tragen.

✨ Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen

Damit Deine Krankenkasse 50 Prozent der Kosten übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr müsst verheiratet sein
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • Du darfst nicht älter als 40 Jahre sein, Dein Partner nicht älter als 50 Jahre
  • Es dürfen nur Samenzellen und Eizellen des eigenen Ehepartners verwendet werden
  • Ein Behandlungsplan muss von der Krankenkasse genehmigt werden
  • Nachweise über Beratungsgespräche zur Kinderwunschbehandlung müssen vorliegen (beim Gynäkologen, in einem Kinderwunschzentrum oder einer anderen zugelassenen Praxis)

Gut zu wissen: Bei IVF oder ICSI übernimmt Deine Versicherung die Kosten für Dich, die Versicherung Deines Partners zahlt für seine Therapiemaßnahmen. Die Krankenkassen arbeiten nach dem Verursacherprinzip.

🔍 Wie viele Behandlungszyklen werden bezuschusst?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht unbegrenzt. Du kannst nicht über Jahre hinweg beliebig viele Behandlungen durchführen lassen. Folgende Behandlungsversuche werden anteilig bezuschusst:

  • 3 Behandlungszyklen mit der IVF-Methode oder 3 Behandlungszyklen mit der ICSI-Methode
  • 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation
  • 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation

Diese Methoden stehen Dir zur Verfügung

  • Insemination im Spontanzyklus: Die Spermien werden in Deinen Gebärmutterhals eingebracht. Diese einfache Methode wird bis zu 8 Mal bezuschusst
  • Insemination nach hormoneller Stimulation: Wird bis zu 3 Mal bezuschusst, bringt aber ein erhöhtes Risiko von Mehrlingen mit
  • In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer: Die Befruchtung findet außerhalb Deines Mutterleibs statt, anschließend wird ein Embryonentransfer vorgenommen. Bis zu 3 Mal bezuschusst
  • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion: Das Spermium wird mit einer dünnen Nadel in Deine Eizelle eingeführt. Bis zu 3 Mal bezuschusst

Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung können emotional zusätzlich belasten. Kläre deshalb frühzeitig mit Deiner Krankenkasse, welche Unterstützung Du bekommst – das gibt Dir Planungssicherheit in einer ohnehin aufwühlenden Zeit.

Nadine Scheiner · Gründerin moms.de, zweifache Mutter

🏥 Gesetzlich oder privat versichert – was gilt für Dich?

Die oben genannten Voraussetzungen und festgelegten Behandlungszyklen gelten für gesetzliche Krankenkassen. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es auf Deinen individuellen Vertrag an. Die Verträge sind nicht einheitlich, sodass es auf die konkreten Vertragsinhalte ankommt.

Tipp: Nimm frühzeitig Kontakt zu Deiner Krankenkasse auf und prüfe Deinen Vertrag genau. So erfährst Du, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

Der Antrag für eine Kostenübernahme kann immer nur von dem Partner gestellt werden, bei dem die Ursache für die Unfruchtbarkeit (Sterilität) liegt.

Was bedeutet es, Selbstzahlerin zu sein?

Selbstzahler sind Paare oder Ehepartner, die:

  • die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nicht erfüllen
  • im Ausland leben
  • bei denen die private Krankenversicherung keine Leistungen dieser Art übernimmt

In dem Fall müsst Ihr die vollen Kosten für die künstliche Befruchtung selbst übernehmen. In einigen Ausnahmefällen ist es möglich, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

🖤 Unverheiratet – welche Möglichkeiten hast Du?

Grundsätzlich gilt: Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss von den Krankenkassen. Die Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten für Ehepartner.

Als unverheiratetes Paar hast Du jedoch die Möglichkeit, die künstliche Befruchtung als außerordentliche Belastung geltend zu machen und über die Steuer abzusetzen.

Gut zu wissen: Einige Bundesländer stellen Bundesmittel zur Verfügung, die für Behandlungskosten eingesetzt werden können. Diese Zuschüsse gelten für Paare und Ehepaare und sind an ähnliche Voraussetzungen wie bei den Krankenkassen geknüpft. Die Behandlung muss in Deutschland durchgeführt werden.

Durch diese Bundesmittel ist es sogar möglich, einen zusätzlichen Zuschuss zu den Krankenkassengeldern zu bekommen. Als Ehepaar musst Du dann möglicherweise nur noch ein Viertel der Kosten für die künstliche Befruchtung selbst übernehmen.

📅 Weitere Einschränkungen und Ausnahmen

Es gibt noch weitere Einschränkungen bei der Kostenübernahme, die Du kennen solltest:

  • Nach einer vorherigen Sterilisation besteht kein Zuspruch – Ausnahmen gibt es nur, wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen notwendig war
  • Wenn Du aus einem anderen EU-Staat kommst, können die Kosten nur übernommen werden, wenn diese in Deutschland erstattungsfähig sind
  • Sämtliche Behandlungen müssen mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz im Einklang stehen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung ohne Krankenkassenzuschuss?

Als Selbstzahlerin musst Du mit 2.800 bis 3.300 Euro pro Behandlungszyklus rechnen. Dazu kommen etwa 900 Euro für die hormonelle Vorbehandlung sowie weitere Kosten für Medikamente und Untersuchungen.

Übernimmt die Krankenkasse auch Kosten für unverheiratete Paare?

Nein, gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur Kosten für verheiratete Paare. Als unverheiratetes Paar kannst Du die Kosten aber als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Einige Bundesländer bieten zudem Bundesmittel zur Unterstützung an.

Wie viele Versuche werden von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt anteilig die Kosten für: 3 IVF- oder ICSI-Zyklen, 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation oder 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation.

Bis zu welchem Alter übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Du als Frau darfst nicht älter als 40 Jahre sein, Dein Partner nicht älter als 50 Jahre.

Was muss ich tun, um einen Zuschuss zu bekommen?

Du benötigst einen von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplan und Nachweise über Beratungsgespräche zur Kinderwunschbehandlung. Diese können beim Gynäkologen, in einem Kinderwunschzentrum oder einer anderen zugelassenen Praxis durchgeführt werden.

Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Ja. Bei gesetzlichen Krankenkassen gelten einheitliche Voraussetzungen und Behandlungszyklen. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es auf Deinen individuellen Vertrag an – prüfe die konkreten Vertragsinhalte oder kontaktiere Deine Versicherung direkt.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

Mehr über Nadine →