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Mutterschutzrechner

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner 04.07.2026 Lesezeit 22 Min.
Mutterschutzrechner: Beginn & Ende der Schutzfrist berechnen

Auf einen Blick

  • Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen (bei Mehrlingen, Frühgeburten oder Behinderung 12 Wochen) nach der Geburt
  • Während der Schutzfrist erhältst du Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss, sodass dein Nettoeinkommen weitgehend erhalten bleibt
  • Du genießt besonderen Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung
  • Ein Beschäftigungsverbot kann zusätzlich zum Mutterschutz greifen, wenn deine Gesundheit oder die deines Babys gefährdet ist

Der Mutterschutz ist eine der wichtigsten Errungenschaften für werdende und frischgebackene Mamas in Deutschland. Er schützt dich und dein Baby in der sensiblen Zeit rund um die Geburt – und zwar nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell und arbeitsrechtlich. Doch wann beginnt der Mutterschutz genau? Was passiert, wenn dein Baby früher oder später kommt? Und wie unterscheidet sich ein Beschäftigungsverbot vom Mutterschutz? In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige über deine Rechte und Ansprüche.

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Mutterschutzrechner

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🤰 Was ist der Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und soll dich als werdende oder frischgebackene Mama vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen. Gleichzeitig sichert er dein Einkommen und bewahrt dich vor dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – egal ob in Vollzeit, Teilzeit, in der Ausbildung oder als geringfügig Beschäftigte. Auch Schülerinnen und Studentinnen fallen unter bestimmte Regelungen des Mutterschutzes.

Der Kern des Mutterschutzes sind die sogenannten Schutzfristen: Zeiträume vor und nach der Geburt, in denen du nicht arbeiten darfst. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt und dienen dazu, dass du dich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten und dich danach erholen kannst.

📅 Beginn und Ende der Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Dieser Termin wird von deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt im Mutterpass festgehalten. Ab diesem Zeitpunkt darfst du nicht mehr beschäftigt werden – es sei denn, du erklärst dich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kannst du jederzeit widerrufen.

Nach der Geburt beginnt die Nachschutzfrist, die in der Regel 8 Wochen dauert. In dieser Zeit darfst du auf keinen Fall arbeiten – auch nicht, wenn du es möchtest. Dieses absolute Beschäftigungsverbot dient deiner Erholung und dem Schutz deines Neugeborenen.

Verlängerte Schutzfrist bei besonderen Umständen

In bestimmten Fällen verlängert sich die Nachschutzfrist auf 12 Wochen:

  • Bei Mehrlingsgeburten: Wenn du Zwillinge, Drillinge oder mehr Babys erwartest, gilt automatisch die verlängerte Frist
  • Bei Frühgeburten: Kommt dein Baby vor dem errechneten Termin zur Welt, werden die Tage, die vor der Geburt „verloren" gingen, an die 8 Wochen angehängt
  • Bei Behinderung des Kindes: Wird innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt eine Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt, verlängert sich die Frist auf deinen Antrag
Nadine Scheiner

💗 Nadines Empfehlung

Nadine Scheiner

Nutze den Mutterschutzrechner oben auf dieser Seite, um deine persönlichen Fristen zu berechnen. Trage einfach deinen errechneten Geburtstermin ein – das Tool zeigt dir dann genau, wann dein Mutterschutz beginnt und endet. Das hilft dir bei der Planung und gibt dir Sicherheit. Ich habe beide Male damit gearbeitet und fand es super hilfreich, alle Daten schwarz auf weiß zu haben!

Was passiert, wenn der Geburtstermin sich verschiebt?

Die Natur hält sich nicht immer an Termine – und das ist völlig normal. Nur etwa 4% aller Babys kommen tatsächlich am errechneten Termin zur Welt. Doch keine Sorge: Das Mutterschutzgesetz hat auch dafür Lösungen parat.

Wenn dein Baby früher kommt: Die Tage, die du vor der Geburt weniger in Mutterschutz warst, werden an die 8 Wochen nach der Geburt angehängt. Du kommst also insgesamt auf mindestens 14 Wochen Schutzfrist. Bei einer Frühgeburt (mehr als 3 Wochen vor dem errechneten Termin) verlängert sich die Nachschutzfrist automatisch auf 12 Wochen.

Wenn dein Baby später kommt: Der Mutterschutz vor der Geburt verlängert sich automatisch bis zum tatsächlichen Geburtstermin. Die 8 Wochen nach der Geburt bleiben davon unberührt – sie beginnen erst mit dem Tag der Entbindung.

Du siehst: In jedem Fall bist du mindestens 14 Wochen geschützt, oft sogar länger. Das System ist so aufgebaut, dass du niemals Nachteile hast, egal wann dein Baby kommt.

🔍 Beschäftigungsverbot vs. Mutterschutz – was ist der Unterschied?

Viele Schwangere verwechseln den Mutterschutz mit einem Beschäftigungsverbot – dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge, die aber beide deinem Schutz dienen.

Der Mutterschutz

Die Mutterschutzfristen gelten für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen automatisch. Sie sind zeitlich festgelegt (6 Wochen vor bis 8/12 Wochen nach der Geburt) und unabhängig von deinem Gesundheitszustand oder deiner Tätigkeit.

Das Beschäftigungsverbot

Ein Beschäftigungsverbot kann zusätzlich zum Mutterschutz ausgesprochen werden – und zwar zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Es gibt zwei Arten:

Betriebliches Beschäftigungsverbot: Dein Arbeitgeber muss dich von der Arbeit freistellen, wenn deine Tätigkeit oder die Arbeitsbedingungen eine Gefährdung für dich oder dein Baby darstellen. Das kann zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit, Nachtschichten, Akkordarbeit oder dem Umgang mit Gefahrstoffen der Fall sein.

Individuelles Beschäftigungsverbot: Deine Ärztin oder dein Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn deine Gesundheit oder die deines Babys bei Fortsetzung der Arbeit gefährdet wäre. Das kann bei Komplikationen wie vorzeitigen Wehen, Blutungen oder anderen Risiken notwendig sein.

Wichtig: Sowohl beim Mutterschutz als auch beim Beschäftigungsverbot erhältst du weiterhin dein volles Gehalt bzw. Mutterschaftsgeld. Du hast also keine finanziellen Einbußen zu befürchten. Bei Fragen zu deiner individuellen Situation wende dich bitte an deine Krankenkasse oder deinen Arbeitgeber.

💰 Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Eine der häufigsten Fragen, die mir werdende Mamas stellen: „Wie viel Geld bekomme ich während des Mutterschutzes?" Die gute Nachricht: Dein Einkommen bleibt weitgehend erhalten.

Das Mutterschaftsgeld

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und selbst Mitglied (nicht familienversichert) bist, zahlt dir deine Krankenkasse während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld. Die Höhe beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag.

Die Berechnung erfolgt auf Basis deines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Liegt dein durchschnittliches Netto unter 13 Euro täglich (etwa 390 Euro monatlich), erhältst du entsprechend weniger.

Der Arbeitgeberzuschuss

Damit du finanziell nicht schlechter gestellt bist, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld (maximal 13 Euro täglich) und deinem durchschnittlichen Nettogehalt. Dieser Zuschuss wird oft als „Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld" bezeichnet.

Ein Beispiel: Dein durchschnittliches Netto beträgt 2.400 Euro monatlich, also etwa 80 Euro täglich. Die Krankenkasse zahlt 13 Euro, dein Arbeitgeber stockt mit 67 Euro auf – zusammen erhältst du also deine gewohnten 80 Euro täglich.

Sonderfälle

Wenn du privat krankenversichert, geringfügig beschäftigt oder familienversichert bist, erhältst du kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Stattdessen kannst du beim Bundesversicherungsamt einmalig bis zu 210 Euro beantragen. Dein Arbeitgeber zahlt dann den Zuschuss entsprechend höher, sodass du auch hier auf dein Nettogehalt kommst.

📊

Deine Leistungen im Mutterschutz

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13€
Mutterschaftsgeld pro Tag von der Krankenkasse (bei gesetzl. Versicherung)
100%
Deines Nettogehalts durch Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss
6+8
Wochen Schutzfrist vor und nach der Geburt (mind. 14 Wochen gesamt)
12
Wochen Nachschutzfrist bei Mehrlingen, Frühgeburt oder Behinderung

🛡️ Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Neben dem finanziellen Schutz ist der Kündigungsschutz eine der wichtigsten Säulen des Mutterschutzgesetzes. Er gibt dir die Sicherheit, dass du deinen Arbeitsplatz nicht verlierst, nur weil du schwanger bist oder ein Kind bekommst.

Wann greift der Kündigungsschutz?

Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem du von deiner Schwangerschaft erfährst – vorausgesetzt, du teilst dies deinem Arbeitgeber mit. Er endet 4 Monate nach der Entbindung.

Während dieser Zeit darf dein Arbeitgeber dir grundsätzlich nicht kündigen. Das gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Selbst wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen oder dein Unternehmen Insolvenz anmeldet, bist du geschützt.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung für zulässig erklären. Das kommt aber wirklich nur bei schwerwiegenden Gründen vor, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben – etwa bei erheblichen Pflichtverletzungen.

Wichtig zu wissen: Wenn du während der Probezeit schwanger wirst, greift der Kündigungsschutz trotzdem. Die Schwangerschaft hebt die Probezeit nicht auf, aber dein Arbeitgeber darf dir nicht wegen der Schwangerschaft kündigen.

Befristete Arbeitsverträge

Bei befristeten Verträgen verlängert sich die Laufzeit durch die Schwangerschaft leider nicht automatisch. Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum. Allerdings hast du unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld auch nach Vertragsende, wenn du während des Arbeitsverhältnisses in den Mutterschutz gehst.

📢 Wann und wie informierst du deinen Arbeitgeber?

Die Frage, wann man dem Chef von der Schwangerschaft erzählt, beschäftigt viele werdende Mamas. Rechtlich bist du nicht verpflichtet, die Schwangerschaft sofort mitzuteilen – aber es ist in deinem Interesse, es zeitnah zu tun.

Der richtige Zeitpunkt

Viele Frauen warten die ersten 12 Schwangerschaftswochen ab, da in dieser Zeit das Risiko einer Fehlgeburt am höchsten ist. Das ist völlig verständlich und in Ordnung. Allerdings solltest du bedenken: Der Kündigungsschutz und viele andere Schutzrechte greifen erst, wenn dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß.

Wenn deine Arbeit mit besonderen Gefährdungen verbunden ist (z.B. Umgang mit Chemikalien, schweres Heben, Infektionsrisiken), solltest du früher informieren, damit dein Arbeitgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Wie teilst du es mit?

Am besten vereinbarst du ein persönliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Eine schriftliche Mitteilung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert – so hast du einen Nachweis. Viele Arbeitgeber verlangen zudem ein ärztliches Attest, das die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin bestätigt.

Dein Arbeitgeber muss die Schwangerschaft dann der zuständigen Aufsichtsbehörde (meist das Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz) melden. Das dient deinem Schutz, denn diese Behörde überwacht die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen.

Ich rate dir: Informiere deinen Arbeitgeber, sobald du dich damit wohlfühlst. Je früher er Bescheid weiß, desto besser kann er planen – und du profitierst vom ersten Tag an von allen Schutzrechten. Bei beiden Schwangerschaften habe ich nach der 12. Woche mit meinem Chef gesprochen, und es war jedes Mal ein Gewinn, die Karten auf den Tisch zu legen.

Nadine Scheiner Redakteurin & Mama

💼 Deine Rechte am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft

Der Mutterschutz umfasst nicht nur die Schutzfristen vor und nach der Geburt, sondern auch zahlreiche Regelungen, die dich während der gesamten Schwangerschaft am Arbeitsplatz schützen.

Arbeitszeit und Pausen

Als Schwangere darfst du nicht mehr als 8,5 Stunden täglich arbeiten (bei unter 18-Jährigen maximal 8 Stunden). Die wöchentliche Arbeitszeit darf 90 Stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten. Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten – mit wenigen Ausnahmen in bestimmten Branchen.

Du hast Anspruch auf ausreichende Ruhepausen und darfst dich während der Arbeit hinlegen und ausruhen, wenn du das brauchst. Dein Arbeitgeber muss dir dafür eine geeignete Liegemöglichkeit zur Verfügung stellen.

Verbotene Tätigkeiten

Bestimmte Arbeiten sind für Schwangere generell verboten, zum Beispiel:

  • Regelmäßiges Heben von Lasten über 5 kg (gelegentlich bis 10 kg)
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen, Strahlung oder biologischen Arbeitsstoffen
  • Arbeiten unter Einwirkung von Hitze, Kälte, Nässe oder Erschütterungen
  • Fließband- oder Akkordarbeit
  • Arbeiten auf Beförderungsmitteln (z.B. als Busfahrerin)
  • Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr

Freistellung für Untersuchungen

Für alle notwendigen ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge muss dein Arbeitgeber dich freistellen – ohne dass du die Zeit nacharbeiten oder Urlaub nehmen musst. Dein Gehalt läuft normal weiter.

Gestaltung des Arbeitsplatzes

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass du und dein Baby nicht gefährdet werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass du nicht dauerhaft stehen oder in ungünstiger Körperhaltung arbeiten musst. Wenn eine Umgestaltung nicht möglich ist, muss er dich auf einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz versetzen.

📋 Beispiele für Mutterschutzfristen

Um dir die Berechnung zu verdeutlichen, habe ich hier einige Beispiele zusammengestellt. Natürlich ersetzt das nicht den Mutterschutzrechner oben auf dieser Seite, der dir deine individuellen Daten berechnet – aber es hilft dir vielleicht, das System besser zu verstehen.

Situation Errechneter Termin Tatsächliche Geburt Beginn Mutterschutz Ende Mutterschutz Gesamtdauer
Normalfall (pünktliche Geburt) 15.06.2024 15.06.2024 04.05.2024 10.08.2024 14 Wochen
Baby kommt 10 Tage früher 15.06.2024 05.06.2024 04.05.2024 20.08.2024 15 Wochen + 3 Tage
Baby kommt 8 Tage später 15.06.2024 23.06.2024 04.05.2024 18.08.2024 15 Wochen + 1 Tag
Zwillinge (pünktlich) 15.06.2024 15.06.2024 04.05.2024 07.09.2024 18 Wochen
Frühgeburt (4 Wochen zu früh) 15.06.2024 18.05.2024 04.05.2024 10.09.2024 19 Wochen

Wie du siehst, sorgt das System dafür, dass du in jedem Fall ausreichend geschützt bist. Bei Frühgeburten und Mehrlingen erhältst du automatisch mehr Zeit zur Erholung.

🔄 Mutterschutz bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen

Teilzeitbeschäftigung und Minijobs

Auch wenn du in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt bist, hast du vollen Anspruch auf Mutterschutz. Die Schutzfristen gelten genauso wie bei Vollzeitbeschäftigten. Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes wird dein tatsächliches Einkommen zugrunde gelegt.

Befristete Verträge

Wie bereits erwähnt, endet ein befristeter Vertrag zum vereinbarten Datum, auch wenn du schwanger bist. Allerdings: Wenn dein Vertrag während der Schutzfrist ausläuft, erhältst du weiterhin Mutterschaftsgeld bis zum Ende der Schutzfrist – vorausgesetzt, du warst bei Beginn des Mutterschutzes noch beschäftigt.

Selbstständige und Freiberuflerinnen

Leider fallen Selbstständige und Freiberuflerinnen nicht unter das Mutterschutzgesetz. Du hast keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, kannst aber unter Umständen Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt beantragen, wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast.

Studentinnen und Schülerinnen

Seit der Reform des Mutterschutzgesetzes 2018 gelten viele Schutzbestimmungen auch für Studentinnen und Schülerinnen. Du musst zum Beispiel nicht an Pflichtveranstaltungen teilnehmen, die zwischen 20 und 6 Uhr stattfinden, und kannst Prüfungen verschieben. Allerdings gibt es kein Mutterschaftsgeld, da du nicht in einem Arbeitsverhältnis stehst.

📝 Checkliste: Das solltest du tun

Damit du in der aufregenden Zeit der Schwangerschaft nichts Wichtiges vergisst, habe ich dir eine Checkliste zusammengestellt:

  • Sobald du von der Schwangerschaft weißt: Überlege, wann du deinen Arbeitgeber informieren möchtest (spätestens aber, wenn Schutzmaßnahmen nötig sind)
  • Nach dem ersten Arztbesuch: Lass dir eine Bescheinigung über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin ausstellen
  • Spätestens nach der 12. Woche: Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich über die Schwangerschaft und reiche die ärztliche Bescheinigung ein
  • 7 Wochen vor dem errechneten Termin: Beantrage Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse (nutze den Rechner oben, um das genaue Datum zu ermitteln)
  • Nach der Geburt: Reiche die Geburtsbescheinigung bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber ein
  • Während der Schwangerschaft: Nutze alle Vorsorgeuntersuchungen und lass dich bei Beschwerden oder Risiken ärztlich beraten
  • Bei Problemen am Arbeitsplatz: Wende dich an deinen Betriebsrat, die Aufsichtsbehörde oder eine Beratungsstelle

🤝 Wo du Hilfe und Beratung findest

Bei Fragen rund um den Mutterschutz stehen dir verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:

Deine Krankenkasse berät dich zu allen Fragen rund um das Mutterschaftsgeld und kann dir auch bei der Antragstellung helfen. Die meisten Kassen haben spezielle Servicetelefone für werdende Mütter.

Dein Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung sollte dich über deine Rechte informieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen. Bei größeren Unternehmen gibt es oft spezialisierte Ansprechpartner.

Der Betriebsrat (falls vorhanden) kann dich unterstützen und vermitteln, wenn es Probleme gibt.

Die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) überwacht die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes und kann bei Verstößen einschreiten.

Schwangerschaftsberatungsstellen bieten kostenlose und vertrauliche Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach – auch zu rechtlichen und finanziellen Themen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet dir einen allgemeinen Überblick über den Mutterschutz in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an deine Krankenkasse, deinen Arbeitgeber oder eine Beratungsstelle. Die Regelungen können sich ändern, und es können besondere Umstände in deinem Fall vorliegen.

❓ Häufige Fragen

Kann ich während des Mutterschutzes arbeiten, wenn ich möchte?

In den 6 Wochen vor der Geburt darfst du arbeiten, wenn du ausdrücklich einwilligst – diese Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen. In den 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Du darfst in dieser Zeit auf keinen Fall arbeiten, auch nicht auf eigenen Wunsch. Dieses strikte Verbot dient deiner Gesundheit und der deines Babys.

Was passiert mit meinem Urlaub während des Mutterschutzes?

Dein Urlaubsanspruch bleibt während des Mutterschutzes vollständig erhalten. Die Schutzfristen gelten nicht als Abwesenheit, die deinen Urlaub kürzen würde. Du kannst deinen Resturlaub vor dem Mutterschutz nehmen, ihn ins nächste Jahr übertragen oder nach der Elternzeit nehmen. Dein Arbeitgeber darf deinen Urlaub wegen der Schwangerschaft oder des Mutterschutzes nicht kürzen.

Bekomme ich auch Mutterschaftsgeld, wenn ich ein Beschäftigungsverbot habe?

Bei einem Beschäftigungsverbot (egal ob betrieblich oder individuell ärztlich) erhältst du weiterhin dein volles Gehalt – der sogenannte Mutterschutzlohn. Dein Arbeitgeber zahlt dir so viel, wie du durchschnittlich in den letzten drei Monaten vor Beginn der Schwangerschaft verdient hast. Das Mutterschaftsgeld im engeren Sinne gibt es erst während der eigentlichen Schutzfristen (6 Wochen vor bis 8/12 Wochen nach der Geburt).

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin, wenn ich mich bewerbe?

Nein, du bist nicht verpflichtet, eine Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch anzugeben – selbst wenn du direkt danach gefragt wirst. Diese Frage ist unzulässig, und du darfst sie wahrheitswidrig verneinen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Sobald du eingestellt bist, solltest du die Schwangerschaft aber zeitnah mitteilen, um von den Schutzrechten zu profitieren.

Was ist, wenn mein Baby im Krankenhaus bleiben muss?

Wenn dein Baby nach der Geburt im Krankenhaus behandelt werden muss und nicht entlassen werden kann, verlängert sich die Mutterschutzfrist nicht automatisch. Die 8 bzw. 12 Wochen laufen ab dem Tag der Geburt. Allerdings kannst du in dieser Situation Elternzeit nehmen oder – bei medizinischer Notwendigkeit – selbst krankgeschrieben werden. Sprich in jedem Fall mit deiner Krankenkasse über deine Möglichkeiten, denn es gibt verschiedene Unterstützungsleistungen für diese belastende Situation.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

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