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Mutterschaftsgeld beantragen: – Wann, wie und wo?

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner 17.05.2026 Lesezeit 7 Min.
Mutterschaftsgeld beantragen: – Wann, wie und wo?

Auf einen Blick

  • Mutterschaftsgeld steht allen schwangeren Frauen zu, die arbeiten – auch bei befristeten Verträgen oder Minijobs
  • Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber stockt auf dein bisheriges Nettogehalt auf
  • Beantragen kannst du es ab der 33. Schwangerschaftswoche mit der ärztlichen Bescheinigung

Die letzten Wochen vor der Geburt sind aufregend genug – da sollten Geldsorgen keine Rolle spielen. Gut, dass der Gesetzgeber mit dem Mutterschaftsgeld dafür sorgt, dass du dich in dieser Zeit voll und ganz auf dich und dein Baby konzentrieren kannst. Hier erfährst du alles, was du über die Beantragung wissen musst.

🌸 Was ist Mutterschaftsgeld eigentlich?

Das Mutterschaftsgeld ist ein finanzieller Ausgleich während des Mutterschutzes – also in der Zeit, in der du nicht arbeiten darfst. Es gilt als Arbeitsverbot und erstreckt sich über die Geburt hinaus. Mit dieser Leistung will der Staat sichergehen, dass Frauen am Ende der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt nicht gezwungen sind, einer Arbeit nachzugehen, um den Lebensunterhalt sichern zu können.

Solche Leistungen sind keine Selbstverständlichkeit und lassen sich in vielen anderen Staaten nicht finden. Du kannst es durchaus als Privileg ansehen, in Deutschland zu wohnen und hier dein Kind auf die Welt zu bringen. Denn hier wird nicht nur Wert auf eine gute medizinische Versorgung gelegt, sondern eben auch auf eine gute finanzielle Absicherung.

👶 Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld kann jede schwangere Frau beantragen. Genehmigt wird es jedoch nur bei all jenen, die arbeiten gehen. Dabei ist es nicht wichtig, dass die Anstellung fest ist. Wichtig ist lediglich, dass dieser regelmäßig nachgegangen wird und es sich nicht um eine Saisonarbeit oder ähnliches handelt.

Achtung: Hausfrauen haben leider keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da sie vor der Schwangerschaft nicht arbeiten waren und somit kein eigenes Einkommen zum Haushalt beigetragen haben.

Besondere Regelungen für verschiedene Beschäftigungsformen

  • Privat Versicherte und geringfügig Beschäftigte erhalten eine einmalige Zahlung von 210 Euro
  • Arbeitslose können ebenfalls Mutterschaftsgeld beantragen – die Höhe wird individuell entschieden
  • Bei Änderung des Arbeitsverhältnisses während der Schwangerschaft: Antrag rechtzeitig stellen, um finanzielle Lücken zu vermeiden
  • Selbständige und Freiberufler mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung: nur mit zusätzlichem Krankentagegeld-Anspruch

Gut zu wissen: Selbständige und Freiberufler, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld nur dann, wenn sie Anspruch auf das sogenannte Krankentagegeld haben. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz, der im Regelbetrag der Krankenkassen nicht enthalten ist und daher separat abgeschlossen werden muss.

📅 Wo und wann beantragst du Mutterschaftsgeld?

Die richtige Anlaufstelle für deinen Antrag

Je nachdem, zu welcher Personengruppe du dich zählst, muss geschaut werden, wo du deinen Antrag auf das Mutterschaftsgeld stellst:

  • Feste oder befristete Tätigkeit: Antrag bei deiner Krankenkasse
  • Geringfügig Beschäftigte oder Privatversicherte: Antrag beim Bundesversicherungsamt
  • Freiwillig Versicherte: Antrag bei der Krankenkasse

Mein Tipp: Kümmere dich schon ab der 33. Woche um alle Formulare. Mit Baby im Arm willst du garantiert nicht mehr stundenlang auf Behörden unterwegs sein.

Nadine Scheiner · Gründerin moms.de, zweifache Mutter

Der Arbeitgeberzuschuss – nicht vergessen!

Zum Mutterschaftsgeld gibt es im besten Falle auch immer noch einen Arbeitgeberzuschuss dazu. Dies ist bei all jenen der Fall, die über einen Arbeitsvertrag verfügen. Daher muss nicht nur das Antragsformular für das Mutterschaftsgeld ausgefüllt werden, sondern auch der Antrag für den Arbeitgeberzuschuss. Beide Formulare werden zusammen ausgegeben, sodass du dich nicht einzeln darum bemühen musst.

Tipp: Dein Arzt wird dir ab der 33. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung ausstellen, mit der du die entsprechenden Formulare für die Beantragung bekommst. Schicke alles ausgefüllt zur Krankenkasse und diese kümmert sich um den Rest.

💰 Wie hoch fällt das Mutterschaftsgeld aus?

Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse deckt nicht das gesamte vorherige Einkommen ab. Vielmehr zahlt die Krankenkasse nur einen Bruchteil des Geldes, welches du im Vorfeld verdient hast. Der Großteil des Geldes kommt vom Arbeitgeber.

Vergiss daher nicht, dort das entsprechende Formular pünktlich abzugeben, damit alles genau berechnet und pünktlich gezahlt werden kann.

Gut zu wissen: Du musst deinen Arbeitgeber nicht bedauern, dass er für dich Geld zahlen muss, obwohl du nicht arbeiten gehst. Er kann sich das Geld nämlich von der Krankenkasse zurückholen. Das gilt übrigens auch für den Lohn, den der Arbeitgeber zahlen musste, obwohl du während deiner Schwangerschaft vielleicht auch einmal krankgeschrieben warst.

✨ Wichtige Punkte, die du beachten solltest

Anrechnung auf das Elterngeld

Bedenke bitte, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Bekommst du bis zu 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, dann wird das Elterngeld lediglich noch für 10 oder 12 Monate gezahlt. Je nachdem, ob du dein Kind alleine betreuen willst, oder ob dein Partner auch Elternzeit nimmt.

Rechtzeitig beantragen

Achte zudem darauf, dass du das Geld rechtzeitig beantragst. Krankenkasse und Arbeitgeber einigen sich dann untereinander, sodass für dich keine weitere Arbeit besteht.

Tipp: Kümmere dich in diesem Zusammenhang auch gleich um das Elterngeld. Besorge alle Formulare und erkundige dich, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Ist dein kleiner Engel erst einmal geboren, wirst du dich wahrscheinlich nicht mit ihm stundenlang auf irgendwelchen Behörden rumtreiben wollen. Daher regle alles im Vorfeld und sammle schon einmal alle Formulare ein, damit du diese dann nur noch ausfüllen und einreichen musst.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Ab der 33. Schwangerschaftswoche stellt dir dein Arzt die notwendige Bescheinigung aus. Mit dieser kannst du dann die Formulare bei deiner Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt einreichen.

Bekomme ich als Minijobberin auch Mutterschaftsgeld?

Ja, auch geringfügig Beschäftigte erhalten Mutterschaftsgeld. Allerdings nur eine einmalige Zahlung von 210 Euro. Den Antrag stellst du beim Bundesversicherungsamt.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt – also während der gesamten Mutterschutzfrist.

Muss mein Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld selbst zahlen?

Nein, dein Arbeitgeber kann sich den Zuschuss von der Krankenkasse zurückholen. Das gilt auch für Lohnfortzahlungen während schwangerschaftsbedingter Krankschreibungen.

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Bekommst du 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, verkürzt sich die Elterngeld-Bezugsdauer entsprechend auf 10 oder 12 Monate.

Was passiert, wenn ich während der Schwangerschaft arbeitslos werde?

Auch bei Arbeitslosigkeit während der Schwangerschaft kannst du Mutterschaftsgeld beantragen. Die Höhe wird dann individuell entschieden. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

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