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Checkliste Geburt: Anträge bei Arbeitgeber & Behörden

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner 20.03.2026 Lesezeit 12 Min.
Checkliste Geburt: Anträge bei Arbeitgeber & Behörden

Auf einen Blick

  • Die meisten Anträge müssen innerhalb von 7 Tagen bis 3 Monaten nach der Geburt gestellt werden
  • Elterngeld wird rückwirkend für 3 Monate gezahlt – trotzdem frühzeitig alle Unterlagen vorbereiten
  • Standesamt, Krankenversicherung und Kindergeld sind die wichtigsten ersten Schritte nach der Geburt

Die Geburt Deines ersten Kindes ist ein unbeschreiblich schönes Erlebnis – doch leider kommen auch ein paar bürokratische Aufgaben auf Dich zu. Damit Du Dich voll und ganz auf Dein Baby konzentrieren kannst und nicht den Überblick verlierst, zeigen wir Dir genau, welche Anträge wann fällig sind und was Du schon vor der Geburt erledigen kannst.

📅 Vor der Geburt: Diese Dinge kannst Du schon vorbereiten

Arbeitsamt informieren

Beziehst Du Leistungen vom Arbeitsamt, bist Du verpflichtet, Deine Schwangerschaft zu melden. Wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht und innerhalb dieser Bezugsdauer schwanger wird, hat weiterhin Anspruch darauf – schließlich stehst Du dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung. Sobald die Mutterschutzfrist beginnt, zahlt Dir die gesetzliche Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Tipp: Leg Dir schon vor der Geburt einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten an – Geburtsurkunden, Personalausweise, Heiratsurkunde falls vorhanden. So hast Du nach der Geburt alles griffbereit.

Elterngeld-Unterlagen zusammenstellen

Den Elterngeldantrag kannst Du zwar erst nach der Geburt einreichen, aber es ist extrem hilfreich, schon vorher alle Formulare, Unterlagen und Dokumente zu besorgen und zusammenzulegen. Nach der Geburt hast Du kaum noch Zeit für solche Dinge. Du hast bis zu drei Monate nach der Geburt Zeit, den Antrag einzureichen – das Elterngeld wird rückwirkend gezahlt.

Bei Angestellten muss der Arbeitgeber nur dann etwas beim Elterngeldantrag ausfüllen, wenn die Lohnsteuerbescheide der letzten 12 Monate nicht komplett vorliegen. Bei Frauen mit Mutterschutzanspruch müssen es 14 sein.

Gut zu wissen: Das Elterngeld wird für insgesamt 12 Monate ab Geburtstermin gezahlt, wird aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Als Angestellte bekommst Du daher nur 10 Monate Elterngeld ausbezahlt.

Elterngeld bei Arbeitslosigkeit

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die auf der Grundlage Deines Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist berechnet wird. Du hast also nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn Du innerhalb dieser Monate gearbeitet hast – auch wenn dies nicht durchgehend der Fall war. Warst Du 6 der 12 Monate berufstätig, wird Dir das Nettoeinkommen angerechnet, das in diesen 6 Monaten ausgezahlt wurde.

Alleinerziehende haben 14 Monate Anspruch auf Elterngeld, wenn sie vor der Geburt erwerbstätig waren und mit dem Kind alleine oder mit einem Partner zusammen leben. Nicht erwerbstätige Alleinerziehende haben nur 12 Monate Anspruch auf Elterngeld.

Staatlich anerkannte Beratungsstellen

Bestehen finanzielle Probleme oder Existenzsorgen, kannst Du Dich an staatlich anerkannte Beratungsstellen wenden, wie zum Beispiel an die Landesstiftung für Schwangere in Not. Dort kannst Du während der Schwangerschaft unter anderem finanzielle Beihilfen für den Erwerb von einer Babyerstausstattung oder wichtigen Einrichtungsgegenständen beantragen – vorausgesetzt, Du verfügst über ein zu geringes Einkommen. Außerdem erfolgt auf Wunsch eine Beratung, ob ein Anspruch auf Wohngeld, Landeserziehungsgeld etc. besteht.

Ich rate allen werdenden Mamas: Leg Dir schon im letzten Trimester einen Ordner mit allen wichtigen Unterlagen an. Nach der Geburt bist Du so erschöpft und überwältigt – da ist jede Vorbereitung Gold wert.

Nadine Scheiner · Gründerin moms.de, zweifache Mutter

Haushaltshilfe beantragen

Bist Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Deinen Haushalt eigenständig zu führen, und hast keine andere im Haushalt lebende Person, die diese Tätigkeiten übernehmen kann, hast Du gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Ob dieser Anspruch letztendlich besteht, entscheidet die gesetzliche Krankenkasse.

Den Antrag für eine Haushaltshilfe füllst Du zusammen mit Deinem behandelnden Arzt aus. Wird dieser Antrag genehmigt, kannst Du Dir entweder selbst aus dem privaten Umfeld eine Haushaltshilfe suchen oder Dir eine Hilfe zuteilen lassen. Meistens ist es aber so geregelt, dass keine Vergütung bei Familienangehörigen ersten und zweiten Grades erfolgt.

👶 Nach der Geburt: Diese Anträge sind jetzt wichtig

Standesamt – innerhalb von 7 Tagen

Nach der Geburt hast Du 7 Tage Zeit, um diese beim Standesamt eintragen zu lassen. Dazu wird eine Geburtsbescheinigung benötigt, die in der Regel von der Hebamme oder vom Krankenhaus ausgehändigt wird. Zu den weiteren Unterlagen für das Standesamt gehören außerdem noch eine Kopie vom Personalausweis und die Geburtsurkunde beider Elternteile sowie ein Nachweis über die Eheschließung, falls vorhanden.

Anschließend wird der Vor- und Nachname vom Kind amtlich eingetragen. Für diese Eintragung wird eine formlose Erklärung eingereicht. Seid Ihr beide nicht miteinander verheiratet, wird eine Zustimmungserklärung der Mutter im Original und eine Vaterschaftsanerkennung benötigt. Die Vaterschaft kann beim zuständigen Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden – dafür wird allerdings die Zustimmung der Mutter benötigt.

Achtung: Die 7-Tage-Frist beim Standesamt ist verbindlich. Plane diese Erledigung also unbedingt ein, auch wenn Du noch im Wochenbett bist – Dein Partner kann das übernehmen.

Krankenversicherung informieren

Dein Kind sollte kurz nach der Geburt krankenversichert werden. Das funktioniert ganz einfach, indem Du Dich kurz telefonisch bei Deiner Krankenkasse meldest und diese über den Familienzuwachs informierst. Anschließend schickt die Krankenkasse alle notwendigen Formulare postalisch zu. Wurden alle Unterlagen eingereicht, erhält Dein Kind auch schon seine Versichertenkarte.

Kindergeld beantragen

Die Beantragung vom Kindergeld gestaltet sich ganz einfach. Der Antrag besteht lediglich aus zwei Seiten und muss zusammen mit der Geburtsurkunde zur Familienkasse geschickt werden, die für Deine Wohnregion zuständig ist. Einen Anspruch auf Kindergeld hat jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem Wohnsitz in Deutschland.

💰 Finanzielle Leistungen beantragen

Mutterschutz beim Arbeitgeber geltend machen

Um Deinen Mutterschutz geltend machen zu können, musst Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Ansonsten bist Du natürlich nicht dazu verpflichtet, Deinen Chef über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren. In der Regel wird für die Beanspruchung vom Mutterschutz ein Schwangerschafts-Nachweis verlangt – das ist aber nicht immer der Fall. Dies entscheidet jeder Arbeitgeber anders. Die Kosten für die Bescheinigung trägt dann der Arbeitgeber.

Mutterschaftsgeld

Für die Berechnung vom Mutterschaftsgeld wird eine Bescheinigung vom Entbindungstermin benötigt. Diese muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ausgestellt wird diese Bescheinigung ab der 34. Schwangerschaftswoche und zwar kostenlos vom behandelnden Arzt.

Elternzeit beantragen

Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Die frühste Möglichkeit für den Beginn der Elternzeit besteht bei Müttern nach Beendigung vom Mutterschutz. Der Antrag muss daher spätestens eine Woche nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Möchte der Partner, sprich der Vater des Kindes, Elternzeit in Anspruch nehmen, muss der Antrag 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden. Grundsätzlich sollte das Einreichen der Anträge schriftlich bestätigt werden.

Tipp: Lass Dir die Einreichung der Elternzeit-Anträge immer schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen. So bist Du auf der sicheren Seite.

Elterngeld – so früh wie möglich

Der Antrag auf Elterngeld sollte frühstmöglich nach der Geburt erfolgen. Grundsätzlich wird Elterngeld rückwirkend für 3 Monate gezahlt. Dabei ersetzt das Elterngeld das sogenannte Erziehungsgeld, welches Kindern, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden, zusteht.

Beachte: Am 1. Januar 2011 sind Änderungen beim Elterngeld eingetreten. Das Grundprinzip ist allerdings beibehalten worden, lediglich Reiche mit einem Jahreseinkommen von über 250.000 Euro haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro. Dieser wird aber im Gesamten als Einkommen an das Arbeitslosengeld II angerechnet.

📋 Weitere wichtige Erledigungen

Lohnsteuerkarte anpassen

Kurz nach der Geburt muss Dein Baby auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Welche Stelle dafür zuständig ist, kannst Du bei der Gemeinde in Deiner jeweiligen Region nachfragen.

Auf der Lohnsteuerkarte erhältst Du pro Kind einen Kinderfreibetrag. Dazu muss das Lohnsteuerabzugsmerkmal vom Finanzamt geändert werden. Dies kann nur direkt beim Finanzamt erfolgen.

Unterhalt klären

Bezüglich der Unterhaltsansprüche solltest Du Dich rechtzeitig informieren. Grundsätzlich hat das Kind einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber seinem Vater und manchmal besteht auch der Anspruch von Betreuungsunterhalt. Beraten lassen kannst Du Dich zu dieser Thematik beim Jugendamt. Dort besteht auch die Möglichkeit, eine Unterhaltsbeistandschaft zu beantragen. Diese macht die Ansprüche gegenüber dem Kindesvater geltend. Zudem kannst Du auf Wunsch dort auch eine Beratung über die Möglichkeit einfordern, einen staatlichen Unterhaltsvorschuss zu erhalten, falls der Kindesvater seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt.

✨ Unser Fazit

Wer sich rechtzeitig eine Checkliste mit allen wichtigen Erledigungen zusammenstellt, kann diese in aller Ruhe abarbeiten und verliert bei der ganzen restlichen Geburtsvorbereitung nicht den Überblick. Neben den Fristen, die mit der Einreichung verschiedener Anträge einhergehen, solltest Du auch rechtzeitig alle wichtigen Dokumente wie Geburtsurkunde oder Personalausweis beiseite legen. So hast Du stets alles im Blick und griffbereit und kannst Dich voll und ganz auf Dein Kind konzentrieren.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit habe ich für die Anmeldung beim Standesamt?

Du hast nach der Geburt 7 Tage Zeit, um Dein Baby beim Standesamt eintragen zu lassen. Diese Frist ist verbindlich, also plane diese Erledigung unbedingt ein – Dein Partner kann das auch für Dich übernehmen.

Wann sollte ich den Elterngeldantrag stellen?

Den Elterngeldantrag solltest Du so früh wie möglich nach der Geburt stellen. Du hast zwar bis zu 3 Monate Zeit und bekommst das Geld rückwirkend, aber je früher Du den Antrag stellst, desto schneller erhältst Du auch die Zahlung. Am besten bereitest Du alle Unterlagen schon vor der Geburt vor.

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft erzählen?

Du bist nicht verpflichtet, Deinem Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft zu erzählen. Um aber Deinen Mutterschutz geltend machen zu können, musst Du ihn informieren. In der Regel wird dafür ein Schwangerschafts-Nachweis verlangt, dessen Kosten der Arbeitgeber trägt.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich arbeitslos bin?

Ja, Du hast Anspruch auf Elterngeld, wenn Du innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist gearbeitet hast – auch wenn dies nicht durchgehend der Fall war. Das Elterngeld wird auf Grundlage Deines Nettoeinkommens in diesen Monaten berechnet.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Das Elterngeld wird für insgesamt 12 Monate ab Geburtstermin gezahlt. Als Angestellte bekommst Du aber nur 10 Monate Elterngeld ausbezahlt, da es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Alleinerziehende haben unter bestimmten Voraussetzungen 14 Monate Anspruch.

Wo bekomme ich finanzielle Hilfe, wenn das Geld knapp ist?

Bei finanziellen Problemen oder Existenzsorgen kannst Du Dich an staatlich anerkannte Beratungsstellen wenden, wie zum Beispiel an die Landesstiftung für Schwangere in Not. Dort kannst Du finanzielle Beihilfen für Babyerstausstattung beantragen und Dich über Ansprüche auf Wohngeld oder Landeserziehungsgeld beraten lassen.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

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