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Aufsichtspflicht Eltern: Was du wirklich wissen musst

Nadine Scheiner Von Nadine Scheiner Aktualisiert am 21.08.2026 Lesezeit 21 Min.
Aufsichtspflicht Eltern: Rechte, Pflichten & Haftung im Alltag

Als Mama von zwei Kindern kenne ich diese Momente nur zu gut: Mein Fünfjähriger möchte allein zum Nachbarskind rübergehen, die Achtjährige will endlich allein zur Schule laufen. Und ich stehe da, zwischen dem Wunsch, ihnen Freiheit zu geben, und dieser leisen Stimme im Kopf: "Bin ich dann noch meiner Aufsichtspflicht nachgekommen?" Die Aufsichtspflicht von Eltern ist ein Thema, das uns täglich begleitet – oft unbewusst, manchmal mit Bauchschmerzen. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wenn man die Grundlagen kennt und versteht, dass es nicht um perfekte Kontrolle geht, sondern um altersgerechte Begleitung.

In diesem Artikel erkläre ich dir als Mama und Redakteurin, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, alles Wichtige zur Aufsichtspflicht. Du erfährst, was das Gesetz sagt, wann du tatsächlich haftest, wie sich die Aufsicht mit dem Alter verändert und bekommst konkrete Orientierung für deinen Alltag. Denn am Ende geht es darum, unsere Kinder sicher und gleichzeitig selbstständig aufwachsen zu lassen – und dabei selbst etwas ruhiger zu schlafen.

Was bedeutet Aufsichtspflicht für Eltern rechtlich?

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, konkret in § 1631 Abs. 1 BGB. Dort steht, dass die Personensorge auch die Pflicht und das Recht umfasst, das Kind zu beaufsichtigen. Klingt erstmal abstrakt, bedeutet aber im Kern: Als Eltern müssen wir dafür sorgen, dass unser Kind weder sich selbst noch anderen Schaden zufügt.

Wichtig zu verstehen: Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass du dein Kind rund um die Uhr im Blick haben musst. Das wäre weder möglich noch sinnvoll für die Entwicklung. Vielmehr geht es darum, die Aufsicht so zu gestalten, dass sie dem Alter, dem Entwicklungsstand und der Persönlichkeit deines Kindes angemessen ist. Ein Dreijähriger braucht eine andere Aufsicht als ein Zehnjähriger – das erkennt auch das Gesetz an.

Die drei Säulen der Aufsichtspflicht

Rechtlich betrachtet besteht die Aufsichtspflicht aus drei Bereichen:

  • Überwachen: Das Kind im Blick behalten, je nach Alter und Situation mehr oder weniger eng
  • Belehren: Dem Kind altersgerecht erklären, was gefährlich ist und welche Regeln gelten
  • Gebieten und Verbieten: Klare Grenzen setzen und bei Bedarf eingreifen

Diese drei Elemente greifen ineinander. Je besser du dein Kind belehrst und je älter es wird, desto weniger musst du überwachen. Ein gut aufgeklärter Achtjähriger, der die Verkehrsregeln kennt, braucht auf dem Schulweg keine direkte Begleitung mehr – vorausgesetzt, der Weg ist überschaubar und das Kind hat gezeigt, dass es sich an Regeln hält.

Aufsichtspflicht nach Alter: Konkrete Orientierung für Eltern

Die wahrscheinlich häufigste Frage: Ab wann darf mein Kind was alleine machen? Es gibt keine starren Altersgrenzen im Gesetz, aber Rechtsprechung und Erfahrungswerte bieten gute Orientierung. Bedenke immer: Jedes Kind ist anders. Diese Angaben sind Richtwerte, keine absoluten Regeln.

Babys und Kleinkinder (0-3 Jahre)

In diesem Alter ist die Aufsichtspflicht am intensivsten. Kleine Kinder haben keinerlei Gefahrenbewusstsein und sind extrem neugierig – eine gefährliche Kombination. Du kannst ein Baby oder Kleinkind für kurze Momente allein lassen, wenn es in sicherer Umgebung ist: im Laufstall, im gesicherten Kinderzimmer, im Hochstuhl beim Essen, während du kurz zur Toilette gehst oder die Wäsche aufhängst.

Konkret bedeutet das: Ein schlafendes Baby kannst du mit Babyphone überwachen, während du im Nebenzimmer bist. Ein Zweijähriger kann im gesicherten Garten spielen, während du in der Küche mit Blick nach draußen kochst. Aber: Ein Dreijähriger sollte nicht allein zuhause bleiben, auch nicht "nur für fünf Minuten" beim Brötchenholen. Die Gefahr ist einfach zu groß, und hier würde dir bei einem Unfall eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen.

Kindergartenkinder (3-6 Jahre)

Mit etwa drei Jahren beginnen Kinder, erste Regeln zu verstehen und zu befolgen. Jetzt wird das "Belehren" immer wichtiger. Du kannst deinem Kind erklären, dass die Herdplatte heiß ist, dass man nicht auf die Straße läuft, dass Steckdosen tabu sind.

Praktisch heißt das:

  • Spielen im eigenen Garten oder auf dem Hof ist möglich, während du im Haus bist – mit gelegentlichem Nachsehen
  • Spielen beim Nachbarskind im selben Haus oder direkt nebenan ist ab etwa 4-5 Jahren okay, wenn die anderen Eltern da sind
  • Allein zuhause bleiben: maximal 10-15 Minuten ab etwa 5 Jahren, wenn das Kind damit klarkommt und du in unmittelbarer Nähe (z.B. beim Nachbarn) erreichbar bist
  • Auf dem Spielplatz: Du solltest in Sichtweite sein, musst aber nicht direkt daneben stehen

Grundschulkinder (6-10 Jahre)

Mit dem Schuleintritt machen Kinder einen großen Entwicklungssprung. Sie verstehen Zusammenhänge, können Gefahren besser einschätzen und Regeln zuverlässiger befolgen. Die Aufsichtspflicht verschiebt sich jetzt deutlich vom Überwachen zum Belehren.

Orientierungswerte:

  • Schulweg: Ab der ersten Klasse können die meisten Kinder einen überschaubaren Schulweg allein bewältigen – nachdem sie ihn mehrfach mit dir geübt haben
  • Allein zuhause: Ab etwa 7 Jahren für 30-60 Minuten, ab 8-9 Jahren auch mal zwei Stunden, wenn das Kind damit zurechtkommt
  • Draußen spielen: Im vertrauten Wohnumfeld ohne direkte Sichtweite möglich, du solltest aber wissen, wo das Kind ist und wann es zurückkommt
  • Fahrradfahren: Im Straßenverkehr erst ab bestandener Fahrradprüfung (meist 4. Klasse), vorher nur auf Gehwegen und verkehrsberuhigten Bereichen
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Ab etwa 8-9 Jahren auf vertrauten Strecken möglich

Kinder ab 10 Jahren

Ab etwa zehn Jahren sind Kinder zunehmend selbstständig. Die Aufsichtspflicht besteht weiter, verlagert sich aber immer mehr auf Kontrolle und Erreichbarkeit. Du musst nicht mehr jeden Schritt überwachen, solltest aber wissen, wo dein Kind ist, mit wem es unterwegs ist und wann es zurückkommt.

Möglich ist jetzt in der Regel:

  • Mehrere Stunden allein zuhause bleiben
  • Allein mit Freunden unterwegs sein im vertrauten Umfeld
  • Eigenständige Freizeitgestaltung (Sport, Musikunterricht etc.)
  • Nutzung von Handy und Internet – mit klaren Regeln und gelegentlicher Kontrolle

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

Das ist die Frage, die viele Eltern umtreibt: Muss ich zahlen, wenn mein Kind etwas kaputt macht oder jemanden verletzt? Die Antwort ist differenzierter, als viele denken, und sie hängt eng mit der Aufsichtspflicht zusammen.

Grundregel: Kinder haften selbst – theoretisch

Tatsächlich sind Kinder ab 7 Jahren (im Straßenverkehr ab 10 Jahren) deliktsfähig, also grundsätzlich selbst für Schäden verantwortlich. Praktisch können sie aber meist nicht zahlen. Hier kommt die sogenannte Aufsichtspflichtverletzung ins Spiel: Eltern haften dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dadurch der Schaden entstehen konnte.

Wann liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor?

Du hast deine Aufsichtspflicht verletzt, wenn du die nach den Umständen gebotene Aufsicht nicht ausgeübt hast. Das klingt schwammig, und das ist es auch – denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Gerichte prüfen:

  • Alter und Entwicklungsstand des Kindes
  • Charakter und bisheriges Verhalten (ist das Kind impulsiv oder besonnen?)
  • Die konkrete Situation (war Gefahr vorhersehbar?)
  • Was ein "vernünftiger, umsichtiger Elternteil" in dieser Situation getan hätte

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Wenn dein Siebenjähriger beim Fußballspielen im Garten versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn trifft, hast du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Kinder dürfen spielen, und dass dabei mal etwas zu Bruch geht, ist normales Lebensrisiko. Anders wäre es, wenn du dein Kind mit Steinen nach Fenstern werfen siehst und nicht eingreifst.

Kinder unter 7 Jahren: Besonderer Schutz

Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktsfähig. Sie haften nie selbst, auch nicht später als Erwachsene. Hier haftest du als Elternteil nur bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung. Die Beweislast liegt beim Geschädigten – er muss dir nachweisen, dass du nicht ausreichend aufgepasst hast. Das ist oft schwierig, weshalb viele Schäden durch kleine Kinder letztlich nicht ersetzt werden.

Die Rolle der Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist für Familien unverzichtbar. Sie springt ein, wenn du tatsächlich für einen Schaden deines Kindes haftest. Viele Versicherungen decken mittlerweile auch deliktunfähige Kinder mit ab – das ist freiwillig und sollte beim Vertragsabschluss geprüft werden. Diese Klausel bedeutet: Die Versicherung zahlt auch dann, wenn rechtlich niemand haften müsste, aus Kulanz bis zu einer bestimmten Summe.

Aufsichtspflicht im Alltag: Typische Situationen und wie du sie meisterst

Theorie ist schön und gut, aber was bedeutet das konkret für deinen Alltag? Hier sind die Situationen, die mir als Mama und in Gesprächen mit anderen Eltern immer wieder begegnen.

Auf dem Spielplatz

Du musst nicht neben deinem Kind auf dem Klettergerüst stehen. Bei Kindergartenkindern reicht es, in Sichtweite zu sein und regelmäßig hinzuschauen – nicht permanent, aber alle paar Minuten. Bei Grundschulkindern kannst du auch mal auf der Bank sitzen und lesen, solange du mitbekommst, was passiert. Wichtig: Wenn du siehst, dass dein Kind etwas Gefährliches macht (z.B. vom Gerüst springt, obwohl es das nicht kann), musst du eingreifen.

Bei Freunden zu Besuch

Wenn dein Kind bei einem Freund spielt, übernehmen die dortigen Eltern die Aufsicht. Du musst aber vorher klären, dass wirklich jemand da ist. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht beim Abholen: "Ist alles gut gelaufen?" ist nicht nur höflich, sondern zeigt auch, dass du dich kümmerst. Umgekehrt gilt: Wenn ein Kind bei euch zu Besuch ist, trägst du die Aufsicht für beide Kinder.

Im Straßenverkehr

Hier ist besondere Vorsicht geboten. Kinder unter acht Jahren gehören mit dem Fahrrad auf den Gehweg, bis zehn Jahre dürfen sie wählen. Für den Schulweg gilt: Übe ihn mehrfach mit deinem Kind, besprich Gefahrenstellen und lass dein Kind den Weg erklären, bevor es ihn allein geht. In den ersten Wochen kannst du auch heimlich "hinterherschleichen" und schauen, ob alles klappt – das gebe ich offen zu, habe ich auch gemacht.

Im eigenen Garten oder Hof

Ein gesicherter Garten ist ein Geschenk für Eltern. Ab etwa drei Jahren können Kinder dort spielen, während du im Haus bist – vorausgesetzt, der Garten ist eingezäunt, der Teich gesichert, keine offenen Gefahrenquellen vorhanden. Schau regelmäßig nach dem Rechten, ruf mal nach draußen, geh zwischendurch raus. Bei jüngeren Kindern häufiger, bei Schulkindern reicht es, alle 20-30 Minuten zu checken.

Allein zuhause

Das erste Mal allein zuhause ist für Eltern und Kinder aufregend. Mein Tipp: Fang klein an. Erst mal nur zur Mülltonne, dann zum Briefkasten, dann kurz zum Bäcker um die Ecke. Steigere langsam. Wichtig ist:

  • Dein Kind muss sich sicher fühlen und wissen, wie es dich erreicht
  • Besprich klare Regeln (nicht an die Tür gehen, nicht mit dem Herd hantieren etc.)
  • Sei erreichbar und komm pünktlich zurück
  • Überfordere dein Kind nicht – lieber vorsichtig rantasten

Bei Veranstaltungen und Festen

Auf dem Gemeindefest, beim Stadtfest oder im Freizeitpark: Hier sind viele Menschen, Ablenkung und Reize. Jüngere Kinder solltest du im Blick behalten oder zumindest in Rufweite. Mit älteren Grundschulkindern kannst du Treffpunkte und Zeiten vereinbaren: "In einer Stunde treffen wir uns hier wieder." Handys sind hier Gold wert. Und ganz wichtig: Besprich vorher, was das Kind tun soll, wenn es euch nicht findet (zu einem Stand gehen, Personal ansprechen, nicht mit Fremden mitgehen).

Übertragung der Aufsichtspflicht: Wer darf aufpassen?

Du kannst und musst nicht immer selbst aufpassen. Die Aufsichtspflicht lässt sich übertragen – aber nicht an jeden und nicht unbegrenzt.

Wer kann die Aufsicht übernehmen?

Grundsätzlich kannst du die Aufsicht an jede geeignete Person übertragen. "Geeignet" bedeutet: Die Person muss in der Lage sein, die Aufsicht tatsächlich auszuüben. Das können sein:

  • Der andere Elternteil, Großeltern, erwachsene Verwandte
  • Erzieherinnen in Kita und Kindergarten
  • Lehrkräfte in der Schule
  • Trainer im Sportverein
  • Babysitter (ab etwa 16 Jahren, je nach Reife und Erfahrung)
  • Ältere Geschwister (ab etwa 13-14 Jahren für kürzere Zeiten)

Wichtig: Die Übertragung sollte klar sein. Bei offiziellen Einrichtungen (Kita, Schule, Verein) geschieht das automatisch. Bei privaten Babysittern oder Verwandten solltest du kurz besprechen: Wie lange bist du weg, wie ist das Kind zu erreichen, was ist zu beachten, was darf das Kind (oder auch nicht)?

Deine Verantwortung bleibt

Auch wenn jemand anderes aufpasst, trägst du die Verantwortung für die Auswahl der Aufsichtsperson. Wenn du dein Kind jemandem anvertraust, der offensichtlich ungeeignet ist (betrunken, selbst noch ein Kind, überfordert), und es passiert etwas, kann dir das vorgeworfen werden. Das nennt sich Auswahl- oder Organisationsverschulden.

Geschwister als Aufpasser: Ein heikles Thema

Viele Eltern fragen sich: Darf mein 14-jähriger auf die 6-jährige Schwester aufpassen? Grundsätzlich ja, für überschaubare Zeiträume und wenn der oder die Ältere das kann und möchte. Aber: Überfordere dein älteres Kind nicht. Es ist nicht seine Pflicht, Elternersatz zu sein. Und rechtlich bleibst du verantwortlich. Wenn etwas passiert, wird geprüft, ob die Übertragung der Aufsicht auf das ältere Geschwisterkind angemessen war.

Aufsichtspflicht vs. Selbstständigkeit: Die richtige Balance finden

Das ist vielleicht der schwierigste Teil der Aufsichtspflicht: Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Beschützen und Loslassen. Zu viel Kontrolle hemmt die Entwicklung, zu wenig gefährdet das Kind. Wie findest du den richtigen Weg?

Warum Selbstständigkeit so wichtig ist

Kinder müssen lernen, Risiken einzuschätzen, Entscheidungen zu treffen und mit den Konsequenzen umzugehen. Das geht nur durch Erfahrung. Ein Kind, das nie allein zur Schule geht, lernt nicht, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden. Ein Kind, das nie allein auf einen Baum klettern darf, entwickelt kein Gefühl für die eigenen Fähigkeiten und Grenzen. Überbehütung kann langfristig schädlicher sein als das kontrollierte Eingehen von Risiken.

Schritt für Schritt mehr Freiheit

Mein Ansatz, den ich dir ans Herz legen möchte: Erweitere den Radius langsam und beobachte, wie dein Kind damit umgeht. Jedes Kind ist anders. Manche Fünfjährige sind vorsichtig und zuverlässig, manche Achtjährige noch sehr verträumt und unaufmerksam. Du kennst dein Kind am besten.

Konkrete Schritte könnten sein:

  1. Erst gemeinsam üben (z.B. Schulweg, Straße überqueren, mit Fremden umgehen)
  2. Dann mit Abstand begleiten (du gehst hinterher, greifst aber nicht ein)
  3. Dann allein mit Kontrolle (Kind geht allein, du checkst nach, ob es geklappt hat)
  4. Dann allein mit Vertrauen (Kind ist selbstständig, ihr besprecht nur noch Besonderheiten)

Auf das Bauchgefühl hören – und es hinterfragen

Dein Bauchgefühl ist wichtig, aber nicht immer objektiv. Manchmal ist unsere Angst größer als die tatsächliche Gefahr. Frag dich: Wovor habe ich konkret Angst? Ist diese Angst realistisch? Was ist das Schlimmste, das passieren könnte, und wie wahrscheinlich ist das? Oft hilft es auch, mit anderen Eltern zu sprechen oder sich zu erinnern, was wir selbst in dem Alter schon durften.

Gleichzeitig: Wenn dein Kind Angst hat oder noch nicht bereit ist, respektiere das. Selbstständigkeit kann man nicht erzwingen. Manche Kinder brauchen länger, und das ist völlig in Ordnung.

Aufsichtspflicht in besonderen Situationen

Bei Trennung und Scheidung

Wenn Eltern getrennt leben, hat jeder Elternteil während seiner Betreuungszeit die Aufsichtspflicht. Du musst nicht kontrollieren, wie der andere Elternteil die Aufsicht ausübt, solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt. Unterschiedliche Erziehungsstile sind normal und in Grenzen auch okay für Kinder.

Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Kinder mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen brauchen oft länger eine intensivere Aufsicht. Hier gilt nicht das kalendarische Alter, sondern der Entwicklungsstand. Ein zehnjähriges Kind mit geistiger Behinderung braucht möglicherweise die Aufsicht, die sonst für Fünfjährige angemessen ist. Das ist keine Schande, sondern der Realität geschuldet, und rechtlich wird das auch so gesehen.

Im Urlaub und in fremder Umgebung

In ungewohnter Umgebung – im Urlaub, bei Verwandten, in fremden Städten – solltest du die Aufsicht intensivieren. Dein Kind kennt die Gefahren nicht, weiß nicht, wo es langgehen kann, kennt die Verkehrssituation nicht. Was zuhause okay ist, kann anderswo gefährlich sein. Lieber am Anfang etwas vorsichtiger, dann könnt ihr gemeinsam die neue Umgebung erkunden.

Im Internet und bei digitalen Medien

Die Aufsichtspflicht endet nicht an der Haustür, sie gilt auch digital. Du solltest wissen, welche Apps dein Kind nutzt, mit wem es online kommuniziert und welche Inhalte es konsumiert. Das bedeutet nicht, jede Nachricht zu lesen, aber: Altersbeschränkungen einhalten, Kindersicherungen nutzen, im Gespräch bleiben und bei jüngeren Kindern auch mal gemeinsam ins Tablet schauen. Je älter das Kind, desto mehr Privatheit – aber die Aufsicht bleibt in Form von Interesse und Erreichbarkeit.

Häufige Fragen

Ab wann darf mein Kind allein zuhause bleiben?

Es gibt keine feste Altersgrenze, aber als Orientierung gilt: Ab etwa 5-6 Jahren für 10-15 Minuten, ab 7 Jahren für 30-60 Minuten, ab 8-9 Jahren auch mal zwei Stunden. Wichtig ist, dass dein Kind sich damit wohlfühlt, die Regeln kennt und dich erreichen kann. Fang mit kurzen Abwesenheiten an und steigere langsam.

Hafte ich, wenn mein Kind beim Nachbarn etwas kaputt macht?

Das kommt darauf an. Wenn dein Kind unter 7 Jahren ist, haftest du nur bei nachgewiesener Aufsichtspflichtverletzung. Bei älteren Kindern haftet grundsätzlich das Kind selbst, aber auch hier kann dir eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden. Wenn dein Kind beim normalen Spielen versehentlich etwas beschädigt, liegt meist keine Pflichtverletzung vor. Bei vorsätzlicher Zerstörung oder wenn du bekannte Gefahren ignoriert hast, sieht es anders aus.

Darf mein 12-Jähriger auf den 6-jährigen Bruder aufpassen?

Für kurze Zeiträume (30-60 Minuten) und in vertrauter Umgebung ist das möglich, wenn dein älteres Kind reif genug ist und das auch möchte. Du solltest erreichbar sein und dein jüngeres Kind sollte kooperieren. Für längere Zeiten oder regelmäßig ist ein 12-Jähriger aber noch zu jung. Die Verantwortung würde ihn überfordern, und rechtlich bleibst du verantwortlich für die angemessene Auswahl der Aufsichtsperson.

Muss ich mein Kind auf dem Spielplatz ständig beobachten?

Nein, permanente Beobachtung ist nicht nötig und auch nicht sinnvoll. Bei Kindergartenkindern solltest du in Sichtweite sein und regelmäßig hinschauen. Bei Grundschulkindern reicht es, in Hörweite zu sein und ab und zu zu checken. Wichtig ist, dass du mitbekommst, wenn etwas Gefährliches passiert, und dann eingreifen kannst. Kinder brauchen auch Freiraum zum Ausprobieren.

Ab welchem Alter darf mein Kind allein zur Schule gehen?

Die meisten Kinder können ab der ersten Klasse einen überschaubaren Schulweg allein bewältigen. Voraussetzung ist, dass du den Weg mehrfach gemeinsam geübt hast, das Kind die Verkehrsregeln kennt und der Weg nicht zu komplex oder gefährlich ist. In den ersten Wochen kannst du auch mit Abstand folgen oder Absprachen mit anderen Eltern treffen, dass die Kinder gemeinsam gehen. Vertraue auf die Fähigkeiten deines Kindes, aber überschätze sie nicht.

Was passiert rechtlich, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletze?

Bei einer nachgewiesenen Aufsichtspflichtverletzung kannst du zivilrechtlich für entstandene Schäden haften müssen. In schweren Fällen, wenn durch grobe Vernachlässigung das Kindeswohl gefährdet wird, können auch strafrechtliche Konsequenzen oder Maßnahmen des Jugendamtes folgen. In der Praxis sind die meisten Situationen aber nicht so dramatisch. Gerichte prüfen sehr differenziert und erkennen an, dass Eltern nicht perfekt sein können und Kinder Freiraum brauchen.

Fazit

Die Aufsichtspflicht von Eltern ist kein starres Regelwerk, sondern eine dynamische Aufgabe, die mit dem Kind mitwächst. Es geht nicht darum, dein Kind rund um die Uhr zu kontrollieren, sondern altersgerecht zu begleiten, zu belehren und loszulassen. Vertraue auf dein Gefühl, kenne die rechtlichen Grundlagen und hab keine Angst, deinem Kind Schritt für Schritt mehr Selbstständigkeit zuzutrauen. Jedes Kind entwickelt sich anders, und was für das eine mit fünf Jahren passt, ist für das andere erst mit sieben okay. Du machst das gut, wenn du dein Kind im Blick hast, Gefahren realistisch einschätzt und den Mut hast, auch mal loszulassen. Unsere Kinder brauchen beides: den sicheren Hafen und die Freiheit, die Welt zu entdecken. Die Aufsichtspflicht hilft uns dabei, diese Balance zu finden.

Nadine Scheiner

Gründerin von moms.de, zweifache Mutter (Kinder geboren 2014 und 2016). Sie schreibt seit 2017 Ratgeber rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienleben.

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