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U-Untersuchungen erklärt: Alle Termine und Untersuchungen im Überblick

Nadine Scheiner
12 Jan 2026
8 Min.
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Die U-Untersuchungen sind essenzieller Bestandteil der Gesundheitsvorsorge für unsere Kinder und tragen besonders dazu bei, dass sie gesund aufwachsen und sich optimal entwickeln können. Tatsächlich treten bei bis zu einem Drittel aller Kinder in Deutschland Fehlentwicklungen insbesondere in den Bereichen Sprache, Motorik und Sehen auf. Das frühzeitige Erkennen dieser Entwicklungsstörungen ermöglicht jedoch eine rechtzeitige Intervention.

Von der U1 direkt nach der Geburt bis zur U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren begleiten diese Untersuchungen die verschiedenen Entwicklungsstufen eures Kindes. Insgesamt neun Untersuchungen finden bis zum Beginn des 6. Lebensjahres statt, während derer eure Kinderärztin oder euer Kinderarzt genauestens überprüft, ob sich euer Kind gut und gesund entwickelt. Jede dieser U-Untersuchungen ist auf das Alter und die Bedürfnisse eures Kindes abgestimmt. Die Ergebnisse werden dabei im sogenannten gelben Heft dokumentiert.

In diesem Artikel erklären wir euch alle wichtigen Details zu den U-Untersuchungen: Welche es gibt, in welchem Alter sie stattfinden und was genau bei den einzelnen Terminen untersucht wird. Damit bekommt ihr einen vollständigen Überblick über diese wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, die maßgeblich zur Gesundheit eurer Kinder beitragen.

Was sind U-Untersuchungen und warum sind sie wichtig?

Als fester Bestandteil der Gesundheitsvorsorge begleiten die U-Untersuchungen eure Kinder von der Geburt bis ins Grundschulalter. Dabei handelt es sich um regelmäßige ärztliche Untersuchungen, die dazu dienen, die altersgemäße Entwicklung und den allgemeinen Gesundheitszustand eures Kindes zu überprüfen. Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen stehen sowohl spezielle Screenings auf bestimmte Erkrankungen als auch umfassende körperliche Untersuchungen im Mittelpunkt.

Ziele der Vorsorgeuntersuchungen

Der Hauptzweck der U-Untersuchungen ist die frühzeitige Erkennung möglicher Gesundheitsstörungen oder Entwicklungsauffälligkeiten. Durch die rechtzeitige Diagnose können viele Probleme behandelt werden, bevor sie schwerwiegende Folgen haben. Die körperlichen Untersuchungen umfassen – je nach Alter eures Kindes – verschiedene Parameter wie Gewicht, Körperlänge und die altersgerechte Entwicklung einzelner Organe, des Kopfes und des Bewegungsapparates.

Bei der Entwicklungsbeurteilung untersucht die Ärztin oder der Arzt unter anderem die Grob- und Feinmotorik, die Wahrnehmung und kognitive Entwicklung sowie die soziale und emotionale Kompetenz eures Kindes. Auch die Interaktion zwischen Kind und Eltern wird beobachtet. Falls sich dabei Auffälligkeiten zeigen, sorgt der Arzt dafür, dass eine weitergehende Diagnostik und gegebenenfalls eine passende Therapie eingeleitet wird.

Neben der Krankheitsfrüherkennung prüft der Arzt auch individuelle Belastungen und gesundheitliche Risiken beim Kind und berät euch als Eltern, wie ihr diese verringern könnt. Bei Bedarf kann er eine Präventionsempfehlung ausstellen und euch auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Überprüfung des Impfstatus und die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes. Viele Kinder erhalten ihre ersten Impfungen im Rahmen der U-Untersuchungen, spätestens bei der U4 werden die ersten Impfungen angeboten.

Das Gelbe Heft als Begleiter

Alle Ergebnisse und Befunde der U-Untersuchungen werden im sogenannten “Gelben Heft” dokumentiert. Dieses Kinderuntersuchungsheft erhaltet ihr in der Regel direkt nach der Geburt in der Klinik oder bei einer Hausgeburt von eurer Hebamme. Es dient als wichtiges Kommunikations- und Erinnerungsmedium und sollte mindestens bis zur Volljährigkeit eures Kindes aufbewahrt werden.

Im Gelben Heft findet ihr nicht nur die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse, sondern auch wichtige Informationen zu den einzelnen U-Untersuchungen. So könnt ihr euch gut auf die anstehenden Termine vorbereiten. Besonders praktisch ist die herausnehmbare bzw. abklappbare Teilnahmekarte im Heft. Darauf bestätigt der Arzt durch Datum, Unterschrift und Stempel die Teilnahme an der jeweiligen U-Untersuchung.

Mit dieser Karte könnt ihr bei Bedarf die regelmäßige Teilnahme an den U-Untersuchungen nachweisen, ohne vertrauliche Informationen preisgeben zu müssen – etwa gegenüber Kindergärten, Schulen oder Behörden. Ab dem 1. Januar 2026 werden zudem auch die Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft dokumentiert.

Das Gelbe Heft enthält vertrauliche Informationen und keine Institution (Kita, Schule, Jugendamt) darf Einsicht verlangen. Ihr entscheidet selbst, wem ihr Einblick gewährt. Die Teilnahmekarte genügt als Nachweis für die wahrgenommenen Untersuchungen.

U-Untersuchungen Pflicht oder freiwillig?

Die Teilnahme an den U-Untersuchungen ist grundsätzlich freiwillig. Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg, in denen die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend sind. In vielen anderen Bundesländern gibt es allerdings Einladungs- und Erinnerungssysteme.

In Niedersachsen beispielsweise werden die Eltern zu den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingeladen. Wenn keine Bestätigung über die Durchführung der Untersuchung vorliegt, wird ein Erinnerungsschreiben versandt. Bleibt auch dieses ohne Rückmeldung, wird das zuständige örtliche Jugendamt informiert.

Obwohl die Teilnahme meist nicht verpflichtend ist, ist sie dennoch sehr empfehlenswert. Die U-Untersuchungen bieten eurem Kind die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Auch wenn angeborene Störungen durch die Früherkennung nicht geheilt werden können, lassen sich schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung oft vermeiden oder zumindest vermindern.

Die Kosten für die U-Untersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die vorgegebenen Zeiträume eingehalten werden. Viele Krankenkassen bieten zudem freiwillig die Übernahme der Kosten für zusätzliche Untersuchungen wie U10, U11 und J2 an.

U1 bis U4: Die ersten Lebensmonate

In den ersten Lebensmonaten eures Babys finden die ersten vier U-Untersuchungen statt, die besonders wichtige Meilensteine in der frühkindlichen Entwicklung darstellen. Diese Vorsorgeuntersuchungen bilden das Fundament für eine gesunde Entwicklung und ermöglichen die frühzeitige Erkennung möglicher Probleme oder Erkrankungen.

U1: Direkt nach der Geburt

Die erste Untersuchung, auch Neugeborenen-Erstuntersuchung genannt, findet unmittelbar nach der Geburt statt. Der Hauptzweck dieser Untersuchung besteht darin, den Zustand eures Neugeborenen direkt zu überprüfen und bei Bedarf schnell zu handeln. Dabei steht die Überprüfung lebenswichtiger Funktionen im Vordergrund.

Ein zentrales Element der U1 ist die Ermittlung des APGAR-Scores – ein Punktesystem, bei dem die Hautfarbe, der Herzschlag, die Reflexe, die Muskelspannung und die Atmung eures Babys bewertet werden. Diese Werte werden nach einer, fünf und zehn Minuten erhoben, wobei die meisten Neugeborenen einen Wert von mindestens 7 erreichen.

Zusätzlich wird bei der U1:

  • Blut aus der Nabelschnur entnommen, um den pH-Wert zu bestimmen und sicherzustellen, dass während der Geburt keine Sauerstoffunterversorgung aufgetreten ist
  • nach äußerlich erkennbaren Fehlbildungen gesucht
  • euer Baby gemessen und gewogen
  • Vitamin K verabreicht, um gefährlichen inneren Blutungen vorzubeugen

Bei dieser ersten Untersuchung erhaltet ihr auch das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, in dem alle Ergebnisse der U-Untersuchungen dokumentiert werden.

U2: 3. bis 10. Lebenstag

Die U2 ist die erste gründliche körperliche Untersuchung “von Kopf bis Fuß” und findet zwischen dem 3. und 10. Lebenstag eures Babys statt. Bei den meisten Neugeborenen wird die U2 noch in der Entbindungsklinik durchgeführt. Falls ihr jedoch nach einer Haus- oder ambulanten Geburt bereits zu Hause seid, müsst ihr selbst einen Termin vereinbaren.

Bei dieser Neugeborenen-Basisuntersuchung wird euer Kind erneut gewogen und gründlich untersucht. Die Ärztin oder der Arzt achtet besonders auf:

  • die Haut
  • die Sinnesorgane
  • die Brust- und Bauchorgane
  • die Geschlechtsorgane
  • den Kopf (Mund, Nase, Augen, Ohren)
  • das Skelettsystem mit Muskeln und Nerven

Zudem werden – mit eurem Einverständnis – Blutuntersuchungen auf Stoffwechselstörungen und Mukoviszidose sowie das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt, falls diese noch nicht erfolgt sind. Diese Tests sollten möglichst früh stattfinden, um bei Auffälligkeiten schnell handeln zu können.

Bei der U2 erhält euer Baby außerdem zum zweiten Mal Vitamin K-Tropfen für die Blutgerinnung. Ihr werdet auch über Vitamin D zur Vorbeugung von Rachitis (einer Knochenkrankheit) und über Fluorid für die spätere Zahnhärtung beraten.

U3: 4. bis 5. Lebenswoche

Die U3 ist meist die erste Untersuchung in einer ärztlichen Praxis und findet in der vierten bis fünften Lebenswoche statt. Ein wichtiges Ziel dieser Untersuchung ist es, Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen.

Die Ärztin oder der Arzt achtet unter anderem darauf, ob euer Baby:

  • in Bauchlage bereits den Kopf halten kann
  • die Hände spontan öffnet
  • aufmerksam in nahe Gesichter schaut

Ein besonders wichtiger Teil der U3 ist die Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke. Diese Untersuchung kann eurem Kind schwerwiegende, lebenslange Beschwerden ersparen, indem eventuelle Fehlstellungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Zudem werdet ihr nach Auffälligkeiten beim Schlafen, Trinken, bei der Verdauung oder im sonstigen Verhalten eures Babys gefragt. Bei der U3 erhält euer Baby zum dritten und letzten Mal die Vitamin-K-Tropfen. Zusätzlich bekommt ihr eine ausführliche Beratung zu Impfungen, die ab der sechsten Lebenswoche beginnen können.

U4: 3. bis 4. Lebensmonat

Bei der U4, die zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat stattfindet, steht die körperliche und geistige Entwicklung eures Babys im Vordergrund. Die meisten Babys werden in diesem Alter immer mobiler und aktiver. Sie beginnen, nach Dingen zu greifen, zu lächeln und reagieren auf ihre Bezugsperson.

Die Ärztin oder der Arzt prüft bei dieser Untersuchung:

  • ob euer Baby hören und sehen kann
  • wie ihr und euer Baby miteinander in Kontakt sind
  • ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann

Spätestens bei der U4 erfolgen die ersten Impfungen. Euer Kind kann gegen Diphtherie, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten und Pneumokokken geimpft werden.

Bei allen vier U-Untersuchungen ist es wichtig, dass die angegebenen Zeitspannen eingehalten werden. Falls ihr euer Kind zu spät zu einer U-Untersuchung bringt, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Außerdem ist die frühzeitige Erkennung und rechtzeitige Behandlung mancher schwerwiegender Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend.

Zu jeder Untersuchung solltet ihr das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Gesundheitskarte eures Kindes und den Impfausweis (ab der U3) mitnehmen.

U5 bis U7: Entwicklung im ersten Jahr

Mit zunehmendem Alter werden die U-Untersuchungen eures Kindes immer spannender, da nun seine rasante Entwicklung im Fokus steht. Zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 2. Lebensjahr finden drei wichtige Vorsorgeuntersuchungen statt, die zentrale Entwicklungsphasen eures Kindes begleiten.

U5: 6. bis 7. Lebensmonat

Die U5 markiert einen wichtigen Zeitpunkt in der Entwicklung eures Babys. Mit etwa einem halben Jahr kann es sich meist schon auf seine Arme abstützen, beginnt gezielt nach Gegenständen zu greifen und reagiert mit Lächeln, wenn ihr es neckt. Bei manchen Kindern setzt in diesem Alter auch das “Fremdeln” ein – sie unterscheiden also bereits zwischen bekannten und unbekannten Personen.

Bei dieser Untersuchung achtet die Ärztin oder der Arzt besonders auf mögliche Entwicklungsverzögerungen oder -risiken. Neben der körperlichen Untersuchung werden spezielle Tests durchgeführt, um Hinweise auf Sehstörungen zu erkennen. Außerdem wird beobachtet, wie beweglich euer Baby ist und wie gut es seinen Körper beherrscht.

Erstmals rückt bei der U5 auch die Zahngesundheit in den Fokus. Ihr werdet auf die kostenlose zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z1 (6. bis 9. Lebensmonat) aufmerksam gemacht. Die Ärztin oder der Arzt berät euch zudem zur:

  • Rachitisprophylaxe mit Vitamin D
  • Kariesprophylaxe mit Fluorid
  • kindlichen Mundhygiene

Darüber hinaus werden wichtige Themen wie Ernährung, Verdauung, Unfallverhütung, Schlafgewohnheiten und die Förderung der Sprachentwicklung besprochen. Die Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes bleiben weiterhin ein wichtiges Thema.

U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Mit fast einem Jahr hat euer Kind enorme Fortschritte gemacht. Die meisten Kinder können in diesem Alter bereits robben oder krabbeln und sich an Möbeln in den Stand hochziehen. Manche machen sogar schon ihre ersten Schritte mit Unterstützung. Die Feinmotorik verbessert sich ebenfalls – viele Kinder können nun mit etwas Hilfe aus einem Becher trinken.

Bei der U6 steht wiederum die Überprüfung der altersgerechten Entwicklung im Mittelpunkt. Die Ärztin oder der Arzt untersucht euer Kind körperlich und führt erneut Tests zur Erkennung möglicher Sehstörungen durch. Außerdem wird beobachtet, wie beweglich euer Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht.

In diesem Alter sollte euer Kind bereits auf neutrale Geräusche reagieren (Richtungshören) und Laute nachahmen können. Die meisten Kinder bilden nun Doppelsilben wie “da-da” und reichen nach Aufforderung einen Gegenstand.

Die U6 ist auch ein wichtiger Termin für Impfungen. Für Kinder im Alter von 11 Monaten werden folgende Impfungen empfohlen:

  • Die letzte Dosis der Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hib und Hepatitis B
  • Die letzte Dosis der Grundimmunisierung gegen Pneumokokken
  • Die erste Impfdosis gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken

U7: 21. bis 24. Lebensmonat

Bei der U7, die um den zweiten Geburtstag stattfindet, kann euer Kind wahrscheinlich schon sicher laufen und sogar Treppenstufen hinuntergehen. Der Wortschatz wächst in diesem Alter schnell – viele Kinder sagen gern “Nein” und testen Grenzen aus.

Diese Untersuchung findet etwa ein Jahr nach der U6 statt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Ärztin oder der Arzt umfassend prüft, wie sich euer Kind körperlich und geistig entwickelt hat. Bei der körperlichen Untersuchung werden auch die Augen getestet, um mögliche Sehstörungen zu erkennen.

Ein zentraler Aspekt der U7 ist die Überprüfung der sprachlichen Entwicklung. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob euer Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Ein Kind in diesem Alter sollte mindestens 10 Wörter sprechen können. Falls nicht, kann eine frühzeitige Förderung eingeleitet werden.

Bei dieser Untersuchung werdet ihr auch gefragt, wie sich euer Kind beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe verhält. Dies gibt wichtige Hinweise auf die soziale Entwicklung. Außerdem werden Ernährungsgewohnheiten, Unfallverhütung und die weitere Sprachentwicklung besprochen.

Die U7 ist zugleich ein wichtiger Impftermin: Spätestens jetzt sollte die zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erfolgen, um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten.

Für alle drei Untersuchungen gilt: Es ist wichtig, die vorgegebenen Zeiträume einzuhalten, da sonst die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen kann. Zudem sind die Untersuchungstermine so festgelegt, dass wichtige Entwicklungsschritte beurteilt werden können, die in bestimmten Zeitspannen erfolgen und für nachfolgende Entwicklungsschritte oft besondere Bedeutung haben.

U7a bis U9: Kleinkind wird Vorschulkind

Zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr durchläuft euer Kind drei weitere wichtige Vorsorgeuntersuchungen. In dieser spannenden Entwicklungsphase verwandelt sich euer Kleinkind allmählich in ein Vorschulkind, das bald bereit für die Schule sein wird.

U7a: 34. bis 36. Lebensmonat

Die U7a findet kurz vor dem dritten Geburtstag eures Kindes statt – genauer gesagt zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat. Diese Untersuchung wurde nachträglich eingeführt, um die aktive Sprachentwicklung und die Sinnesorgane in dieser wichtigen Entwicklungsphase gezielt zu überprüfen.

Mit etwa drei Jahren durchleben Kinder bedeutende Entwicklungsprozesse. Viele kommen in dieser Zeit in die Kindertagesstätte und müssen lernen, für eine gewisse Zeit ohne Eltern auszukommen und ihren Platz in der Gruppe zu finden. Währenddessen sprechen die meisten Kinder bereits von sich in der Ich-Form und beginnen, mit kleinen Handreichungen im Haushalt zu helfen.

Bei der U7a achtet die Ärztin oder der Arzt besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten und führt eine gründliche körperliche Untersuchung durch. Zum Erkennen von Sehstörungen werden spezielle Tests durchgeführt. Hierbei wird meist abwechselnd ein Auge abgedeckt, und euer Kind muss auf einer Tafel Symbole verschiedener Größen erkennen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt bei dieser Untersuchung der sprachlichen Entwicklung eures Kindes. Zur Beurteilung wird häufig ein standardisierter Elternfragebogen wie der Mannheimer Fragebogen eingesetzt. Zudem inspiziert die Ärztin oder der Arzt die Beschaffenheit der Zähne und die Entwicklung des Kiefers und weist auf die kostenlose zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z4 (34. bis 48. Lebensmonat) hin.

Die U7a ist außerdem ein guter Zeitpunkt, um mit der Ärztin oder dem Arzt über die Ernährung, Bewegung, Unfallverhütung und die zunehmend wichtige Rolle von Medien im Alltag eures Kindes zu sprechen.

U8: 46. bis 48. Lebensmonat

Die U8-Untersuchung ist für Kinder zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat vorgesehen – also mit etwa vier Jahren. Sie ist eine besonders umfassende Vorsorgeuntersuchung, bei der die sprachlichen, motorischen und sozialen Fähigkeiten eures Kindes gründlich getestet werden.

In diesem Alter können sich die meisten Kinder schon selbst an- und ausziehen. Ihre Sprache ist bereits so weit entwickelt, dass sie kleine Geschichten erzählen können und viele Fragen nach dem Warum, Wie, Wo oder Wann stellen.

Bei der körperlichen Untersuchung werden Körpergröße und Gewicht gemessen sowie Herz und Lunge abgehört. Außerdem werden die Zähne und die Kieferentwicklung beurteilt und auf die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z5 (49. bis 60. Lebensmonat) hingewiesen.

Während der U8 testet die Ärztin oder der Arzt:

  • Die Beweglichkeit und Geschicklichkeit eures Kindes
  • Ob es sich alleine beschäftigen kann
  • Die Sprachentwicklung und den Wortschatz
  • Das Hör- und Sehvermögen durch spezielle Tests

Zusätzlich werdet ihr gefragt, wie sich euer Kind beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern verhält. Falls die Ärztin oder der Arzt Entwicklungsauffälligkeiten diagnostiziert, werdet ihr über Fördermöglichkeiten informiert.

U9: 60. bis 64. Lebensmonat

Die U9-Untersuchung erfolgt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat – also kurz nach dem fünften Geburtstag eures Kindes. Sie ist die letzte U-Untersuchung vor dem Schuleintritt und daher besonders wichtig für die Einschätzung der Schulreife.

Bei dieser gründlichen Beurteilung der Entwicklung und Gesundheit eures Kindes liegt ein Schwerpunkt auf der Überprüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens sowie der Sprachentwicklung. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert die Aussprache verschiedener Vokale und Konsonanten (etwa S- und Sch-Laute) und das Sprachverständnis.

Darüber hinaus werden die Körperhaltung, Fußstellung und das Gangbild sowie die feinmotorischen Fähigkeiten, zum Beispiel beim Malen, begutachtet. Um die Schulreife beurteilen zu können, wird außerdem kontrolliert, ob euer Kind sozial und geistig altersentsprechend entwickelt ist.

Die U9 ist zugleich ein wichtiger Impftermin: Mit fünf bis sechs Jahren sind die ersten Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten vorgesehen.

Bei allen drei Untersuchungen werden die Ergebnisse im Gelben Heft dokumentiert. Denkt daran, dass die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kostenlos ist, sofern die angegebenen Zeitspannen eingehalten werden. Falls ihr einen Termin verpasst, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Für alle U-Untersuchungen gilt: Sie sind so festgelegt, dass wichtige Entwicklungsschritte beurteilt werden können, die für nachfolgende Entwicklungsphasen oft besondere Bedeutung haben.

U10 und U11: Die Grundschulzeit im Blick

Nach den U-Untersuchungen der frühen Kindheit folgen mit der U10 und U11 zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die speziell die Grundschulzeit begleiten. Diese schließen die bedeutende Lücke zwischen der U9 mit fünf Jahren und der J1 im Jugendalter von 12 bis 14 Jahren.

U10: 7 bis 8 Jahre

Die U10-Untersuchung findet im Alter von sieben bis acht Jahren statt – einem Zeitraum, in dem viele Kinder bereits erste Schulerfahrungen gesammelt haben. Als erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung nach der U9 ermöglicht sie einen gesundheitlichen Check-up für einen gesunden Start ins Schulleben.

Besonders wichtig ist die U10, weil bestimmte Entwicklungsstörungen oft erst nach dem Schuleintritt deutlich werden. Im Mittelpunkt stehen daher:

  • Früherkennung von Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
  • Identifizierung von Lernstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Rechenstörungen
  • Überprüfung von Schulleistungsstörungen
  • Erkennen von Verhaltensauffälligkeiten

Darüber hinaus umfasst die Untersuchung eine allgemeine körperliche Kontrolle, bei der die Ärztin oder der Arzt die motorische Entwicklung, die Genitalentwicklung, das Sehvermögen sowie Körpergewicht, Größe und Body-Mass-Index (BMI) überprüft. Ebenso werden Zahn-, Mund- und Kieferanomalien begutachtet und der Impfstatus kontrolliert.

Während des Termins findet zudem ein ausführliches Gespräch mit euch und eurem Kind statt. Dabei wird thematisiert, ob sich euer Kind seelisch wohlfühlt und wie es mit möglichen Schwierigkeiten in der Schule umgeht. Außerdem werden Themen wie Bewegung, Stressbewältigung, Mediennutzung, gesunde Ernährung und Unfallprävention besprochen.

Wichtig zu wissen: Die U10 gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Daher übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten. Einige Krankenkassen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, bieten die U10 allerdings als zusätzliche Leistung an.

U11: 9 bis 10 Jahre

Die U11-Untersuchung ist die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung und findet im Alter von neun bis zehn Jahren statt. Sie schließt zusammen mit der U10 die Lücke zwischen der U9 und der ersten Jugenduntersuchung J1.

Während dieser wichtigen Schulphase liegt der Schwerpunkt auf:

  • Erkennung von Schulleistungsstörungen
  • Identifizierung von Sozialisations- und Verhaltensstörungen
  • Überprüfung von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
  • Erkennung von gesundheitsschädigendem Medienverhalten

Die U11 umfasst eine ähnliche körperliche Untersuchung wie die U10. Die Ärztin oder der Arzt überprüft die körperliche Entwicklung, die motorischen Fähigkeiten, das Sehvermögen sowie Gewicht und Größe. Zudem werden gezielte Tests durchgeführt, um die Konzentrationsfähigkeit und das Textverständnis zu überprüfen.

Während des Gesprächs mit euch und eurem Kind geht es besonders um den Umgang mit Stress- und Konfliktsituationen. Hinzu kommen Themen wie die bevorstehende Pubertät, sinnvolle Mediennutzung und die Prävention von Suchtkrankheiten. Ebenfalls wichtig sind Beratungen zu Bewegung und Ernährung.

Wurden bei der U10 Auffälligkeiten festgestellt, werden diese bei der U11 erneut überprüft. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung und frühzeitige Förderung eures Kindes.

Wie bei der U10 gilt allerdings: Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. Es lohnt sich, vorab bei eurer Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden.

Früherkennung von Lern- und Verhaltensstörungen

Ein zentrales Ziel sowohl der U10 als auch der U11 ist die rechtzeitige Erkennung von Lern- und Verhaltensstörungen, die sich oft erst nach dem Schuleintritt manifestieren. Hierzu zählen insbesondere:

  • Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie): Wird bei der U10-Untersuchung eine Lese-Rechtschreib-Schwäche festgestellt, erhalten die Eltern Informationen über mögliche Fördermaßnahmen.
  • Rechenschwäche (Dyskalkulie): Ähnlich wie bei der Legasthenie gibt es spezielle Tests, die Hinweise auf eine Rechenschwäche geben können.
  • Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS): Besteht der Verdacht auf ADHS, wird eine Überweisung an eine spezialisierte Fachpraxis für eine umfassende Diagnostik empfohlen.

Durch die frühzeitige Erkennung dieser Störungen können geeignete Therapie- und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, bevor sich die Probleme verfestigen und schwerwiegende Folgen für die schulische Entwicklung haben.

Je früher eine Lern- oder Verhaltensstörung erkannt wird, desto besser sind die Chancen, gezielt gegenzusteuern und eurem Kind zu helfen, sein volles Potenzial zu entfalten. Deshalb sind die U10 und U11 trotz ihres freiwilligen Charakters wichtige Bausteine in der Gesundheitsvorsorge eures Grundschulkindes.

Zusätzliche Untersuchungen für Jugendliche

Nach Abschluss der U-Untersuchungen bietet unser Gesundheitssystem weitere wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche an. Diese J-Untersuchungen unterstützen Heranwachsende in einer Phase bedeutender körperlicher und seelischer Veränderungen.

J1: 12 bis 14 Jahre

Die J1 ist die erste Jugendgesundheitsuntersuchung und findet zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr statt – meistens mit 13 Jahren. Nach einer längeren Pause seit der letzten U-Untersuchung bietet sie einen wichtigen Gesundheitscheck für Jugendliche in der Pubertät.

Bei dieser Untersuchung steht neben der körperlichen Kontrolle besonders das vertrauliche Beratungsgespräch im Mittelpunkt. Die Ärztin oder der Arzt überprüft:

  • Körpergröße, Gewicht und Blutdruck
  • Die Entwicklung in der Pubertät
  • Hals-, Brust- und Bauchorgane
  • Das Muskel-Skelett-System
  • Eventuelle Haltungsfehler durch Wachstumsschübe

Besonders wichtig: Die J1 ist die erste Vorsorgeuntersuchung, zu der Jugendliche alleine gehen können. Viele Kinderärzte bieten dafür spezielle Jugendsprechstunden an. In der Pubertät durchleben Jugendliche große körperliche und seelische Veränderungen. Die J1 ermöglicht ihnen, in vertraulicher Atmosphäre mit dem Arzt über Themen wie gesundheitliche Beschwerden, Sexualität und Verhütung, Rauchen, Drogenmissbrauch oder Probleme mit Familie und Freunden zu sprechen.

Für die Ärztin oder den Arzt gilt dabei absolute Schweigepflicht, sofern keine Gefahr für das Leben des Jugendlichen besteht. Die J1 ist zudem ein wichtiger Impftermin – es werden ausstehende Impfungen nachgeholt und der Impfstatus überprüft.

J2: 16 bis 17 Jahre

Die J2-Untersuchung findet im Alter von 16 bis 17 Jahren statt und ist die letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Volljährigkeit. Im Fokus stehen hierbei Pubertätsprobleme, Sexualitätsstörungen sowie Verhaltensauffälligkeiten.

Bei der körperlichen Untersuchung werden der Allgemeinzustand, Größe, Gewicht, Blut- und Urinwerte, Organe, Kopf und Schilddrüse sowie das Skelettsystem überprüft. Außerdem finden Hör- und Sehtests statt.

Ein wichtiger Bestandteil der J2 ist das ausführliche Beratungsgespräch zu Themen wie:

  • Gesundheitsförderliche und -schädliche Verhaltensweisen
  • Ernährung und Diabetes-Prävention
  • Fragen zu Sexualität und Pubertät
  • Berufswahl, besonders wichtig bei Allergien oder gesundheitlichen Einschränkungen

Wichtig zu wissen: Die J2 ist keine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung. Dennoch übernehmen einige Krankenkassen die Kosten für diese wichtige Untersuchung.

Depressionsscreening und Mädchensprechstunde

Zusätzlich zu den regulären Untersuchungen bieten einige Krankenkassen mittlerweile ergänzende Screenings an. Dazu gehört insbesondere das Depressionsscreening für Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren.

In diesem Alter können Unsicherheiten im Umgang mit neuen Lebenssituationen oder mit der Pubertät auftreten. Mithilfe eines speziell entwickelten Fragebogens kann beurteilt werden, ob professionelle Hilfsangebote notwendig sind. Die frühzeitige Erkennung depressiver Störungen ist wichtig, da die Neuerkrankungsrate jugendlicher Mädchen mit Depressionen seit der Pandemie um gut ein Viertel gestiegen ist.

Darüber hinaus gibt es ein Mediensuchtscreening, das die J1- und J2-Untersuchungen erweitern kann. Es basiert auf einem von Suchtexperten entwickelten Fragebogen und erkennt Warnzeichen einer Mediensucht. Diese Früherkennung ist besonders relevant, da laut einer Studie ein Viertel aller 10- bis 17-Jährigen soziale Medien riskant oder pathologisch nutzt – das betrifft hochgerechnet 1,3 Millionen Mädchen und Jungen.

Für Mädchen gibt es zudem spezielle Angebote wie die M1-Mädchensprechstunde, die als Fortsetzung der U- und J-Untersuchungen gedacht ist. Diese spezialisierte Sprechstunde bietet Mädchen einen geschützten Raum, um über spezifische gesundheitliche Anliegen zu sprechen.

Die J-Untersuchungen bilden eine wichtige Brücke zwischen den U-Untersuchungen der Kindheit und der eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge im Erwachsenenalter.

U-Untersuchungen Übersicht und Tabelle

Für eine optimale Gesundheitsvorsorge eures Kindes ist es entscheidend, den Überblick über alle U-Untersuchungstermine zu behalten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen nur dann, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Zeiträume durchgeführt werden.

U-Untersuchungen Alter und Zeitfenster

Das gesetzlich festgelegte Untersuchungsprogramm umfasst insgesamt elf U- und J-Untersuchungen, die von der Geburt bis zum Jugendalter stattfinden. Die empfohlenen Zeitfenster sind:

  • U1: unmittelbar nach der Geburt
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6: 10. bis 12. Lebensmonat
  • U7: 21. bis 24. Lebensmonat (mit etwa 2 Jahren)
  • U7a: 34. bis 36. Lebensmonat (mit etwa 3 Jahren)
  • U8: 46. bis 48. Lebensmonat (mit etwa 4 Jahren)
  • U9: 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren)

Zusätzlich gibt es noch drei weitere Untersuchungen, die nicht von allen Krankenkassen erstattet werden:

  • U10: 7 bis 8 Jahre
  • U11: 9 bis 10 Jahre
  • J2: 16 bis 17 Jahre

Diese Zeiträume sind nicht zufällig gewählt. Vielmehr durchläuft jedes Kind von der Geburt bis ins Jugendalter eine Vielzahl von Entwicklungsschritten. Die Untersuchungen sind so terminiert, dass wichtige Entwicklungsfortschritte überprüft werden können.

Toleranzgrenzen und Fristen

Obwohl für jede Untersuchung ein idealer Zeitraum festgelegt ist, gibt es sogenannte Toleranzgrenzen, innerhalb derer die Untersuchungen noch von den Krankenkassen übernommen werden:

Untersuchung Gesetzlicher Zeitraum Toleranzgrenze
U1 unmittelbar nach der Geburt keine
U2 3. bis 10. Lebenstag 3. bis 14. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche 3. bis 8. Lebenswoche
U4 3. bis 4. Lebensmonat 2. bis 4½. Lebensmonat
U5 6. bis 7. Lebensmonat 5. bis 8. Lebensmonat
U6 10. bis 12. Lebensmonat 9. bis 14. Lebensmonat
U7 21. bis 24. Lebensmonat 20. bis 27. Lebensmonat
U7a 34. bis 36. Lebensmonat 33. bis 38. Lebensmonat
U8 46. bis 48. Lebensmonat 43. bis 50. Lebensmonat
U9 60. bis 64. Lebensmonat 58. bis 66. Lebensmonat
J1 13 Jahre 13. bis vollendetes 15. Lebensjahr

Während der Corona-Pandemie gab es zeitweise Sonderregelungen, die ein Abweichen von diesen Fristen erlaubten. Allerdings gelten seit dem 1. Juli 2022 wieder die regulären Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten.

U-Untersuchungen Tabelle zum Ausdrucken

Für euren persönlichen Überblick könnt ihr einen U-Terminrechner nutzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet auf der Website kindergesundheit-info.de einen solchen Rechner an. Durch Eingabe des Geburtsdatums eures Kindes könnt ihr alle Untersuchungstermine von U1 bis J1 berechnen und als PDF ausdrucken.

Wichtig zu wissen: Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) verschickt keine Erinnerungsschreiben oder Aufforderungen für die Früherkennungsuntersuchungen. Für die jeweilige U- bzw. J1-Untersuchung müsst ihr selbst einen Termin bei eurer Ärztin oder eurem Arzt vereinbaren.

In einigen Bundesländern wie Niedersachsen gibt es hingegen ein verbindliches Einladungs- und Meldewesen. Hier werden Eltern vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 eingeladen und bei Nicht-Teilnahme erinnert.

Fazit: Früh erkennen, besser begleiten

Die U-Untersuchungen begleiten euer Kind von den ersten Augenblicken nach der Geburt bis ins Jugendalter und bieten wertvolle Einblicke in seine Entwicklung. Tatsächlich stellen diese regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen das Fundament für eine gesunde körperliche, geistige und soziale Entwicklung dar. Durch die frühzeitige Erkennung möglicher Entwicklungsstörungen können rechtzeitig geeignete Fördermaßnahmen eingeleitet werden.

Besonders wichtig ist dabei, die vorgegebenen Zeiträume für die einzelnen Untersuchungen einzuhalten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Das Gelbe Heft dient hierbei als zentrales Dokument, in dem alle Ergebnisse festgehalten werden und sollte mindestens bis zur Volljährigkeit eures Kindes aufbewahrt werden.

Obwohl die Teilnahme an den U-Untersuchungen in den meisten Bundesländern freiwillig ist, lohnt sich der regelmäßige Gang zur Kinderärztin oder zum Kinderarzt unbedingt. Schließlich können viele Entwicklungsstörungen nur in bestimmten Zeitfenstern optimal behandelt werden.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen bieten einige Krankenkassen zusätzliche Leistungen wie die U10, U11 und J2 an. Diese schließen wichtige Lücken in der Vorsorge und richten den Fokus auf die Schulzeit und Pubertät eures Kindes.

Unabhängig davon, ob euer Kind gerade geboren wurde oder bereits im Grundschulalter ist – die U-Untersuchungen begleiten eure Familie durch alle Entwicklungsphasen. Daher ist es ratsam, einen U-Terminrechner zu nutzen oder sich die Untersuchungszeiträume im Kalender zu notieren, um keinen wichtigen Termin zu verpassen.

Letztendlich dienen die U-Untersuchungen nicht nur der Früherkennung von Krankheiten, sondern bieten euch auch wertvolle Beratung zu Themen wie Ernährung, Impfungen, Unfallverhütung und altersentsprechender Förderung. Dadurch unterstützen sie euch bei einer der wichtigsten Aufgaben überhaupt – eurem Kind einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen.

FAQs

Q1. Welche U-Untersuchungen gibt es und wann finden sie statt? Es gibt insgesamt 11 U-Untersuchungen von U1 bis U9 sowie J1 und J2. Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, die weiteren Untersuchungen folgen in bestimmten Zeitfenstern bis zum Alter von 17 Jahren. Zusätzlich gibt es die freiwilligen U10 und U11 im Grundschulalter.

Q2. Sind die U-Untersuchungen verpflichtend? In den meisten Bundesländern sind die U-Untersuchungen freiwillig. Nur in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend. Dennoch wird die Teilnahme an allen U-Untersuchungen dringend empfohlen, da sie wichtig für die Früherkennung von Entwicklungsstörungen sind.

Q3. Was wird bei den U-Untersuchungen überprüft? Bei den U-Untersuchungen werden die körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes altersgerecht überprüft. Dazu gehören unter anderem Gewicht, Größe, Motorik, Sinnesorgane, Sprachentwicklung und ab dem Schulalter auch Lern- und Konzentrationsfähigkeit.

Q4. Wann finden die J1 und J2 Untersuchungen statt? Die J1 findet zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr statt, meist mit 13 Jahren. Die J2 ist für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren vorgesehen. Bei diesen Untersuchungen stehen neben der körperlichen Entwicklung auch Themen wie Pubertät und psychische Gesundheit im Fokus.

Q5. Was ist das “Gelbe Heft” und wozu dient es? Das “Gelbe Heft” ist das Kinderuntersuchungsheft, das Eltern nach der Geburt erhalten. Darin werden alle Ergebnisse der U-Untersuchungen dokumentiert. Es dient als wichtiges Kommunikations- und Erinnerungsmedium und sollte mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes aufbewahrt werden.

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