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Mutterschaftsgeld beantragen: – Wann, wie und wo?

Nadine Scheiner
04 Sep 2018
3 min.
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Um die letzte Phase der Schwangerschaft in vollen Zügen und ohne finanzielle Sorgen genießen zu können, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Schwangere während dieser Phase nicht mehr arbeiten gehen müssen. Während dieser Zeit besteht der Mutterschutz, der sich über die Geburt hinaus erstreckt und dafür sorgt, dass dieser Mutterschutz als Arbeitsverbot ausgelegt wird.

Das Mutterschaftsgeld, welches während dieser Zeit bezogen wird, gilt als finanzieller Ausgleich. Wir haben dir an dieser Stelle einmal zusammengetragen, was du unbedingt zum Mutterschaftsgeld wissen solltest. Wann wird es gezahlt? Wie kann es beantragt werden? Und welche wichtigen Fakten gilt es bezüglich der Berechnung zu beachten?

 

Mutterschaftsgeld
Von Rostislav_Sedlacek - Shutterstock

Das Mutterschaftsgeld – ein wichtiger Baustein in unserem Sozialstaat

Das Mutterschaftsgeld ist allen Frauen vorbehalten, die schwanger sind und einer geregelten Arbeit nachgehen. Dabei ist es nicht wichtig, dass die Anstellung fest ist. Wichtig ist lediglich, dass dieser regelmäßig nachgegangen wird und es sich nicht um eine Saisonarbeit oder ähnliches handelt.
Selbst privat Versicherte und Beschäftigte in einer geringfügigen Anstellung erhalten Mutterschaftsgeld. Jedoch nur eine einmalige Zahlung von 210 Euro. Die Beantragung ist recht einfach und wird entsprechend zeitnah bearbeitet.

Mit der Zahlung des Mutterschaftsgeldes will der Staat sichergehen, dass Frauen am Ende der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt nicht gezwungen sind, einer Arbeit nachzugehen, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Solche Leistungen sind keine Selbstverständlichkeit und lassen sich in vielen anderen Staaten nicht finden. Daher kannst du es durchaus als Privileg ansehen, in Deutschland zu wohnen und hier dein Kind auf die Welt zu bringen. Denn hier wird nicht nur Wert auf eine gute medizinische Versorgung gelegt, sondern eben auch auf eine gut finanzielle Absicherung.

Wer kann Mutterschaftsgeld beantragen?

Mutterschaftsgeld kann jede schwangere Frau beantragen. Genehmigt wird es jedoch nur bei all jenen, die arbeiten gehen. Hausfrauen haben beispielsweise leider keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da sie vor der Schwangerschaft nicht arbeiten waren und somit kein eigenes Einkommen zum Haushalt beigetragen haben.

Privat Versicherte und auch geringfügig Beschäftigte erhalten Mutterschaftsgeld, jedoch nur eine einmalige Zahlung, die 210 Euro umfasst. Solltest du arbeitslos sein oder sollte sich dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft geändert haben, kannst du ebenfalls Mutterschaftsgeld beantragen. In welcher Höhe es dir bewilligt wird, muss jedoch individuell entschieden werden. Achte daher darauf, dass du den Antrag nicht zu spät abgibst, damit es zu keiner finanziellen Lücke in deinem Budget kommt.

Tipp: Selbständige und Freiberufler, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld nur dann, wenn sie Anspruch auf das sogenannte Krankentagegeld haben. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz, der im Regelbetrag der Krankenkassen nicht enthalten ist und daher separat abgeschlossen werden muss.

Wo wird Mutterschaftsgeld beantragt?

Je nachdem, zu welcher Personengruppe du dich zählst, muss geschaut werden, wo du deinen Antrag auf das Mutterschaftsgeld stellst. Bist du in einer festen oder befristeten Tätigkeit, stellst du den Antrag bei deiner Krankenkasse. Gehörst du zu den geringfügig Beschäftigten beziehungsweise Privatversicherten, stellst du den Antrag nicht bei der Krankenkasse, sondern beim Bundesversicherungsamt. Auch freiwillig Versicherte stellen den Antrag immer erst einmal bei ihrer Krankenkasse.

Zum Mutterschaftsgeld gibt es im besten Falle auch immer noch einen Arbeitgeberzuschuss dazu. Dies ist bei all jenen der Fall, die über einen Arbeitsvertrag verfügen. Daher muss nicht nur das Antragsformular für das Mutterschaftsgeld ausgefüllt werden, sondern auch der Antrag für den Arbeitgeberzuschuss. Beide Formulare werden zusammen ausgegeben, sodass du dich nicht einzeln darum bemühen musst.

Wie hoch fällt Mutterschaftsgeld aus?

Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse deckt nicht das gesamte vorherige Einkommen ab. Vielmehr zahlt die Krankenkasse nur einen Bruchteil des Geldes, welches du im Vorfeld verdient hast. Der Großteil des Geldes kommt vom Arbeitgeber. Vergiss daher nicht, dort das entsprechende Formular pünktlich abzugeben, damit alles genau berechnet und pünktlich gezahlt werden kann.

Übrigens: Du musst deinen Arbeitgeber nicht bedauern, dass er für dich Geld zahlen muss, obwohl du nicht arbeiten gehst. Er kann sich das Geld nämlich von der Krankenkasse zurückholen. Das gilt übrigens auch für den Lohn, den der Arbeitgeber zahlen musste, obwohl du während deiner Schwangerschaft vielleicht auch einmal krankgeschrieben warst.

Was gilt es zu beachten?

Bedenke bitte, dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Bekommst du bis zu 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, dann wird das Elterngeld lediglich noch für 10 oder 12 Monate gezahlt. Je nachdem, ob du dein Kind alleine betreuen willst, oder ob dein Partner auch Elternzeit nimmt.

Achte zudem darauf, dass du das Geld rechtzeitig beantragst. Dein Arzt wird dir ab der 33. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung ausstellen, mit der du die entsprechenden Formulare für die Beantragung bekommst. Schicke alles ausgefüllt zur Krankenkasse und diese kümmert sich um den Rest. Krankenkasse und Arbeitgeber einigen sich dann untereinander, sodass für dich keine weitere Arbeit besteht.

Tipp: Kümmere dich in diesem Zusammenhang auch gleich um das Elterngeld. Besorge alle Formulare und erkundige dich, welche Unterlagen eingereicht werden muss. Ist dein kleiner Engel erst einmal geboren, wirst du dich wahrscheinlich nicht mit ihm stundenlang auf irgendwelchen Behörden rumtreiben wollen. Daher regle alles im Vorfeld und sammle schon einmal alle Formulare ein, damit du diese dann nur noch ausfüllen und einreichen musst.

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