Was ist die U8-Untersuchung?
Die U8-Untersuchung ist die neunte Vorsorgeuntersuchung für euer Kind. Ihr könnt sie zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat durchführen lassen, wenn euer Kind also ungefähr vier Jahre alt ist. Der Zeitraum ist flexibel – möglich ist die Untersuchung vom 43. bis zum 50. Lebensmonat, das bedeutet frühestens fünf Monate vor und spätestens zwei Monate nach dem vierten Geburtstag.
Bei der U8 handelt es sich um eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, bei der die körperliche, geistige, sprachliche und soziale Entwicklung eures Kindes gründlich überprüft wird. Der Kinderarzt achtet dabei besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten, mögliche Hör- und Sehstörungen sowie die Beziehung zwischen euch und eurem Kind.
Euer niedergelassener Kinderarzt führt die Untersuchung durch. Dabei wird euer Kind von Kopf bis Fuß untersucht, gewogen und gemessen. Der Arzt prüft die Funktionstüchtigkeit der Organe und führt einen Hör- und Sehtest durch. Besonders wichtig sind hier die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung eures Kindes – diese zeigen, ob sich euer Kind altersgerecht entwickelt.
Der Kinderarzt beobachtet die motorischen und sprachlichen Fähigkeiten eures Kindes. Er schaut, ob euer Kind bestimmte altersgemäße Übungen machen kann: auf einem Bein stehen, mit beiden Beinen gleichzeitig 20-30 cm weit springen oder einfache Strukturen zeichnen. Außerdem überprüft er, ob euer Kind einen breiten Wortschatz hat, einfache Adjektive versteht und von Erlebnissen berichten kann.
Das Sozialverhalten eures Kindes ist ein weiterer wichtiger Punkt. Der Arzt fragt nach dem Verhalten beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern. Manchmal gibt er auch einen Fragebogen für den Kindergarten mit, in dem die Erzieher die sozialen Kompetenzen, das emotionale Verhalten und die Konzentrationsfähigkeit eures Kindes bewerten.
Bei allen Kindern wird der Blutdruck gemessen und ein apparativer Hörtest durchgeführt. Der Kinderarzt untersucht außerdem die Zähne und die Kieferentwicklung. Dazu prüft er euer Kind auf mögliche Harnwegsinfektionen, Diabetes, Herzfehler und Schilddrüsenfunktionsstörungen.
Falls der Arzt Entwicklungsauffälligkeiten feststellt, informiert er euch über Fördermöglichkeiten und therapeutische Maßnahmen. Bei auffälligen Ergebnissen im Hör- oder Sehtest erfolgt eine Überweisung zum entsprechenden Facharzt.
Die Kosten für die U8-Untersuchung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und auch die meisten privaten Versicherungen. Die Ergebnisse werden im “Gelben Heft” dokumentiert, das ihr bereits nach der Geburt erhalten habt.
Neben der eigentlichen Untersuchung berät euch der Arzt zu Themen wie Ernährung und Bewegung eures Kindes, Maßnahmen zur Unfallverhütung, Förderung der Sprachentwicklung und verantwortungsbewusstem Umgang mit Medien. Außerdem weist er auf die kostenlose zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z5 (49. bis 60. Lebensmonat) hin.


